Europäische Unternehmen
Die Harmonisierung der Gesellschaftsformen von Unternehmen bildet ein Schlüsselelement der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes. Sie ermöglicht es Unternehmen, grenzüberschreitend effektiver und effizienter zu agieren.
Ohne Vereinheitlichungen mussten Unternehmen, die auch im Ausland tätig sein wollten, die Rechtsvorschriften der jeweiligen Mitgliedstaaten beachten. Dies erschwerte die Schaffung von Unternehmensgruppen mit Unternehmen aus mehreren Ländern.
Mithilfe der Harmonisierung konnte die grenzüberschreitende Unternehmertätigkeit aber stark vereinfacht werden.
Genossenschaft
Die Europäischen Genossenschaft (SCE) ermöglicht es seit 2003 Genossenschaften länderübergreifend tätig zu werden. Sie können zusammenarbeiten, verschmelzen oder eine neue Europäische Genossenschaft auf europäischer Ebene gründen.
Mit einer Mindestkapitalausstattung von 30.000 Euro können die Genossenschaften im Binnenmarkt als einzige Rechtspersönlichkeit mit einheitlichen Vorschriften und einheitlicher Struktur aktiv werden. Hierbei werden die Unterrichtungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer gewahrt.
Nationale Genossenschaften, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, können ohne vorherige Auflösung in eine SCE umgewandelt werden.
Akiengesellschaft
Seit 2004 können Gesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gründen, indem sie verschmelzen oder eine gemeinsame Tochtergesellschaft/Holdinggesellschaft gründen.
Steuerlich wird die Aktiengesellschaft wie jedes andere multinationale Unternehmen behandelt. Sie unterliegt den nationalen Steuervorschriften des jeweiligen Landes, in dem sie ihren Sitz hat. Die SE sind also weiterhin in allen Mitgliedstaaten, in denen sie Betriebsstätten unterhalten, steuer- und abgabenpflichtig, da bislang eine europäische Harmonisierung fehlt.
Auch in der SE wird Arbeitnehmern das Recht auf Beteiligung an Unternehmensentscheidungen eingeräumt.
Privatgesellschaft
Die Europäische Privatgesellschaft (SPE) wird ab 2010 kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) die Möglichkeit geben, in der gesamten EU tätig zu werden, ohne an der Vielfalt nationaler Rechtsformen zu leiden.
Bislang müssen die Tochterunternehmen EU-weit agierender Unternehmen die Gesellschaftsform des jeweiligen Landes annehmen. Mithilfe der Vereinheitlichung können die KMUs ihr Unternehmen in einer einheitlichen Rechtsform betreiben, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie sich niederlassen. Somit sparen Unternehmer Zeit und Geld für Rechtsberatung, Management und Verwaltung.
Unterschiede zwischen der SPE und der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zeigen sich beispielsweise im Gläubigerschutz. Während die GmbH ein Haftungskapital von mindestens 25.000 Euro vorsieht, ist die Gründung einer SPE mit einem Euro Kapital möglich. Die Unternehmen müssen lediglich eine Solvenz-Erklärung vorlegen.
