"Jeder europäische Staat kann beantragen, Mitglied der Europäischen Union zu werden", heißt es im Vertrag über die Europäische Union. Eine offizielle Begriffsbestimmung des Wortes "europäisch" gibt es nicht. Der Ausdruck umfasst geographische, historische und kulturelle Elemente, die die europäische Identität ausmachen. Auch die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft werden im Vertrag nicht näher erläutert. Einzelne Bedingungen lassen sich allerdings der Präambel und Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union entnehmen (Bekenntnis zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit).
Der Europäische Rat von Kopenhagen 1993 hat mit Blick auf die Beitrittswünsche der mittelosteuropäischen Länder Voraussetzungen für eine EU-Mitgliedschaft formuliert, die für alle an einem Beitritt interessierten europäischen Staaten gelten:
"Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt ferner voraus, dass die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen machen können."
Neue Mitgliedsstaaten müssen mit ihrem Beitritt das gesamte rechtliche Regelungswerk der EU übernehmen. Immer wenn die Anwendung des Unionsrechts zu schweren Problemen in den neuen oder auch den alten Mitgliedsstaaten führen würde, können Übergangsregelungen vereinbart werden. Sie werden in Beitrittsverhandlungen erarbeitet, die in der Regel einige Jahre dauern.
In sechs Beitrittsrunden ist die EU von sechs auf 27 Mitgliedsstaaten gewachsen. Seit 1973 sind Großbritannien, Irland und Dänemark Mitglieder. Griechenland trat 1981 bei, Spanien und Portugal kamen 1986 dazu. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurden die neuen Bundesländer Teil der EU. Zum 1. Januar 1995 traten Österreich, Finnland und Schweden bei.
Der Beitritt von acht Staaten Mitteloststeuropas sowie Maltas und Zyperns erfolgte am 1. Mai 2004. 2007 erfolgte der Beitritt Bulgariens und Rumäniens.
Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei haben am 3. Oktober 2005 begonnen. Dauer und Ergebnis der Verhandlungen sind allerdings bewusst offen gehalten. Ebenfalls am 3. Oktober 2005 begannen die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien.
Der Europäische Rat von Brüssel im Dezember 2005 verlieh Mazedonien den Status eines Beitrittskandidaten ohne jedoch einen Termin für den Beginn der Beitrittsverhandlungen festzulegen.
