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Europäischer Gerichtshof (EuGH)

1952 wurde der Europäische Gerichtshof (EuGH) als Rechtsprechungsorgan der Europäischen Gemeinschaften errichtet. Er hat seinen Sitz in Luxemburg. Der EuGH sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der europäischen Verträge sowie der von den EU-Organen erlassenen Rechtsvorschriften.

Motor im Integrationsprozess

Der EuGH spielt eine wichtige Rolle als Motor im Integrationsprozess: Durch seine Rechtsprechung trägt er entscheidend dazu bei, die tragenden Grundsätze der Rechtsordnung der Europäischen Union (EU) verbindlich herauszuarbeiten.

Der EuGH setzt sich aus 27 Richtern zusammen, die von acht Generalanwälten unterstützt werden. Sowohl Richter als auch Generalanwälte werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt.

Der EuGH nimmt unterschiedliche Funktionen wahr, die in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten auf verschiedene Gerichtszweige verteilt sind:

  • als "Verfassungsgericht" entscheidet er bei Streitigkeiten zwischen den EU-Organen und bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Gesetzgebung der EU;
  • als "Verwaltungsgericht" überprüft er, ob die Verwaltungsvorschriften und das Verwaltungshandeln der Europäischen Kommission und der Behörden der Mitgliedstaaten mit dem EU-Recht vereinbar sind;
  • als "Arbeits- und Sozialgericht" entscheidet er bei Fragen, die die Freizügigkeit, die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer und die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeitsleben betreffen;
  • als "Strafgericht" überprüft er die Bußgeld-Entscheidungen der Europäischen Kommission;
  • als "Zivilgericht" urteilt er bei Schadensersatzklagen und bei der Auslegung der Brüsseler Konvention über die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

Der EuGH kann von einem Mitgliedstaat, einem Organ der EU sowie von unmittelbar und individuell betroffenen Bürgern und Unternehmen angerufen werden (Rechtsschutz).

Im Oktober 1988 wurde durch einen Ratsbeschluss ein Gericht erster Instanz geschaffen, das dem EuGH beigeordnet ist. Es befasst sich mit Klagen aus dem EU-Beamtenrecht, dem Wettbewerbsrecht, aus dem Bereich Kohle und Stahl sowie mit allen direkten Klagen von Unionsbürgern und Unternehmen gegen ein Gemeinschaftsorgan (mit Ausnahme von Klagen aus dem Antidumpingrecht).

Wichtige Urteile des EuGH

Der EuGH hat im Laufe seiner Geschichte viele Urteile gefällt, die die europäische Integration in wichtigen Bereichen vorangetrieben und zur Entwicklung des Rechts der EU beigetragen haben.

So hat ein EuGH-Urteil Studenten aus der EU das Studium im EU-Ausland erheblich erleichtert. Früher kam es immer wieder vor, dass Universitäten von Studenten aus anderen EU-Mitgliedstaaten besondere Studien- oder Einschreibegebühren verlangten, die die Bürger des eigenen Landes nicht zahlen mussten.

Auch im Bereich der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Frauen in der Europäischen Union) legte der EuGH wichtige Grundsätze fest. So zum Beispiel das Recht auf eine angemessene Entschädigung, falls eine Frau bei der Einstellung wegen ihres Geschlechts gegenüber einem Mann benachteiligt wird.

Auf Grund einer Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, weil diese den Verkauf von Bier, das nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut ist, untersagt hatte, entschieden die Richter des EG, dass auch Bier, das nach anderen Rezepturen gebraut ist, auf dem deutschen Markt angeboten werden kann. Ähnlich erging es den Italienern mit ihrem Nationalgericht: Auch sie müssen nun solche Nudeln auf dem italienischen Markt dulden, die nicht aus Hartweizengrieß hergestellt sind - zum Beispiel deutsche Eiernudeln.