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Europa-Lexikon

Europäischer Bürgerberater
 

Der Europäische Bürgerberater bzw. die Bürgerberaterin wurde seit 1989 in den EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Ihre Aufgaben sind die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in Fragen des Europarechts und die Hilfestellung bei der Lösung konkreter Probleme, die sich im Europarecht ergeben.
 
In Deutschland ist die Beratungsstelle bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin, Unter den Linden 78 angesiedelt. Tel.: 030/2280-2450; Fax: 030/2280-2880; E-Mail: eu-de-buergerberater@cec.eu.int
 
Hier sind Rechtsauskünfte zum Beispiel zum Aufenthaltsrecht in anderen Mitgliedstaaten der EU, zur Sozialen Sicherheit wie Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung, Renten, Familienleistungen, zur Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen, zur Freizügigkeit innerhalb der EU, Führerscheinregelungen, Verbraucherschutzfragen etc. erhältlich. Die Bürgerberater der EU-Mitgliedstaaten sind im EURO-JUS NETWORK zusammengeschlossen und arbeiten zusammen.