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Europa-Lexikon

Europa der Regionen
 

 
Unter "Regionen" versteht man die Territorien in den 27 Staaten der EU, deren Bevölkerung ethnische, sprachliche oder kulturelle Gemeinsamkeiten haben. Sie können auch eine verwaltungsmäßíge Einheit bilden. In Großbritannien ist Wales eine solche Region, in Frankreich ist es die Bretagne und in Deutschland sind es die Bundesländer.
 
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REGIERUNGonline / Weißflog
 
Sorben im Spreewald: Europa lebt in den Regionen.
 
In einem Bundesstaat wie Deutschland besitzen diese Regionen sogar "Staats-Qualität": Sie haben eigene Verfassungen, Regierungen und eigene Gesetzgebung. In anderen Ländern der EU geht es zentralistisch zu. Das heißt, die Regionen haben weniger politische Kompetenzen als in Deutschland.
 
Mit der fortschreitenden europäischen Integration sind nationalstaatliche Kompetenzen auf die EU übergegangen. Damit  sind eigenständige Entscheidungsbefugnisse der EU-Mitgliedsländer geschwunden. Das betrifft in Deutschland nicht nur den Bund sondern auch die Bundesländer und die Kommunen.
 
Stimme der Regionen in der großen Politik
 
Grund genug also für die Regionen, ihre Interessen zu artikulieren und zu vertreten. Als eigenständige Akteure in der EU treten die Regionen schon seit Jahrzehnten auf. Sie leisteten Pionierarbeit zunächst bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
 
Ihre Interessen gegenüber ihren nationalen Regierungen sowie gegenüber der Europäischen Gemeinschaft versuchten sie durch transnationale Einrichtungen wahrzunehmen. 1987 gründeten sie die "Versammlung der Regionen Europas". Zu ihren Aufgaben zählen: 
  • Förderung der Kooperation zwischen den Regionen,
  • deren Repräsentation bei europäischen Institutionen sowie
  • die Zusammenarbeit mit europäischen Vereinigungen lokaler Körperschaften.
 
Die Schöpfer des Maastricht-Vertrages von 1993 hatten verstanden, dass die Regionen auch im institutionellen Gefüge der neugegründeten Europäischen Union ihren Platz finden mussten. Der mit dem Unionsvertrag geschaffene Ausschuss der Regionen (AdR) hat eine beratende Funktion. Ihm gehören bis zu 350 Vertreter der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aus allen EU-Staaten an.
 
Der AdR muss in bestimmten Fällen vom Europäischen Parlament, vom  EU-Ministerrat und der EU-Kommission gehört werden. Dazu gehören Entscheidungen in der Regionalpolitik, in Bildung und Kultur oder bei der Einrichtung transeuropäischer Netze im Infrastrukturbereich.
 
Der AdR hat an Bedeutung gewonnen. Er ist Sprachrohr der Regionen Europas. Er unterstützt damit die Bürgernähe der EU. Außerdem fördert er die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen. Dies alles entspricht den Grundsätzen der Subsidiarität.