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Europa-Lexikon

Europa-Abkommen
 

1989 veränderten die Umwälzungen in Mittel- und Osteuropa den Kontinent:  In den mittel- und osteuropäischen Staaten fanden tief greifende politische und wirtschaftliche Reformen statt. Die Europäische Union unterstützte ausdrücklich diesen Prozess.
 
Der neuen Situation wurde durch sogenannte Europa-Abkommen Rechnung getragen. Diese schloss die Europäische Union mit Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Rumänien,  der Tschechischen Republik und Ungarn ab.
 

Heranführung an die EU

 
Die Abkommen waren zunächst ein Instrument, die wirtschaftliche und politische Ordnung der osteuropäischen Staaten zu stabilisieren. Darüber hinaus wurden die Staaten auf ihrem Weg zu Demokratie und Marktwirtschaft unterstützt. In der Folge entwickelten sich die Abkommen aber als Mittel, mit dem die Länder auf den Beitritt zur Europäischen Union vorbereitet wurden. Der Beitritt stand ihnen seit dem EU-Gipfel von Kopenhagen 1993 offen.
 
Dieses Ziel konnte 2004 mit dem Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarn und Slowenien sowie Malta und Zypern vollendet werden. 2007 traten Rumänien und Bulgarien der EU bei.
 
Heute bedient sich die EU vergleichbarer Assoziierungsabkommen auch für die Staaten des Balkans. Auch hier soll über eine engere Zusammenarbeit zunächst eine Stabilisierung der Länder erreicht werden. Damit soll langfristig auch eine Perspektive für einen EU-Beitritt eröffnet werden.