Das europäische Engagement in der Entwicklungspolitik hat eine lange Tradition. Bereits die "Römischen Verträge" von 1957 haben die Verantwortung der europäischen Länder für die bestehenden oder ehemaligen Kolonien formuliert. Die Europäische Union ist heute weltweit der wichtigste Geber von Entwicklungshilfe. Fast zwei Drittel der weltweiten Hilfsgelder kommen aus Europa. Die Europäische Union agiert dabei neben ihren Mitgliedsstaaten als eigener Akteur.
Im Maastrichter Vertrag von 1992 definiert die Union offiziell die Ziele ihrer Entwicklungspolitik: sie setzt sich für Nachhaltigkeit wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung ein und fördert die Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft. Die europäische Entwicklungspolitik will weltweit Armut bekämpfen und Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte schützen und stärken. Menschenrechtsklauseln sind daher Bestandteil vieler Verträge mit Entwicklungsländern.
Finanzierung
Foto: UNHCR / Chalasani
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| UNHCR / Chalasani Entwicklungspolitik: Europa ist der weltweit wichtigste Geber |
Die Finanzierung der Entwicklungshilfe wird aus zwei Töpfen bestritten. Aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wird die Zusammenarbeit mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) finanziert. Die Förderung der Entwicklungshilfe in den übrigen Ländern und Regionen und die Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen wird aus dem allgemeinen EU-Haushalt finanziert.
Größtenteils gewährt die EU nicht rückzahlbare Zuschüsse, ein kleinerer Anteil des Budgets wird jedoch darauf verwendet, zinsbegünstigte Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu ermöglichen. Auf diese Weise zahlt die EU heute über die Hälfte der weltweiten Entwicklungshilfe.
Jährlich fließen rund 30 Milliarden Euro aus den Kassen der Mitgliedsstaaten und der EU an die Partnerländer, davon werden etwa 6 Milliarden von der Union verwaltet. Allein 78 AKP-Staaten profitieren von der europäischen Entwicklungshilfe. Zudem existieren noch viele ähnliche Abkommen mit weiteren Staaten und Regionen.
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Die Elemente des Abkommens:
Die AKP-Staaten
Das Prinzip der europäischen Entwicklungspolitik ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern auf gleicher Augenhöhe, basierend auf den Konstanten Hilfe und Handel. Das Abkommen von Lomé, das seit 1975 zwischen der EU und den derzeit 78 AKP-Staaten (Asien-Karibik-Pazifik) besteht, war dabei bis Februar 2003 die vertragliche Grundlage.
Im Rahmen dieses Abkommens öffnete die EU einseitig ihre Grenzen für Fertig- und Agrarerzeugnisse, ohne dafür im Gegenzug eigene Handelspräferenzen zu verlangen. In den AKP-Staaten sollen so Wirtschaft und Handel in Schwung kommen und Wohlstand aus eigener Kraft schaffen.
Im Juni 2003 ersetzte das Abkommen von Cotonou (Benin) das ausgelaufene Abkommen von Lomé. Das neue Abkommen zielt auf die Ausweitung der politischen Dimension und mehr Eigenverantwortung seitens der AKP-Staaten. Oberste Priorität besitzt der langfristige Rückgang von Armut und die Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft. Daneben werden Reformen der wirtschaftlichen Kooperation und der finanziellen Zusammenarbeit angestrebt.
Die Elemente des Abkommens:
- Menschenrechte: Die Wahrung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit sind wesentliche Elemente des Abkommens. Die EU kann die Zusammenarbeit mit Ländern unterbrechen, wo diese Prinzipien anhaltend verletzt werden.
- Verantwortliche Regierungsführung: Das Prinzip der verantwortlichen Regierungsführung (Good Governance) ist ein fundamentales Element im Vertrag. Ziel ist, Korruption zu vermeiden und zu verhindern, und zwar nicht nur bei der Verwendung von Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), sondern ebenso bei anderen öffentlichen Geldern.
- Armutsbekämpfung ist Kernziel des neuen Abkommens im Einklang mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung und einer schrittweisen Eingliederung der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft.
- Veränderte Handelsregelungen: Bei der Neuausrichtung der Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten wurden die Regeln der WTO und Entwicklungsorientierung miteinander verknüpft: Die AKP-Staaten können nun eine längere Übergangsfrist bis zur vollen Öffnung ihrer Märkte in Anspruch nehmen.
- Weitere Informationen zur europäischen Entwicklungspolitik auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Weitere Informationen zur europäischen Entwicklungspolitik auf der Webseite der EU

