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Europa-Lexikon

Energiepolitik
 

Eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung setzt den effizienten und zugleich schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen voraus. Die sieben Prozent der Weltbevölkerung, die in der EU leben, verbrauchen ein Sechstel des Weltenergiebedarfs. Dieser Bedarf wird jedoch nur zu etwa 50 Prozent aus heimischen Quellen gedeckt. Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ist deshalb die Grundlage einer gesicherten Energieversorgung.
 
Im Bereich der traditionell wichtigsten europäischen Energiequelle - der Steinkohle - wurde bereits 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet. Die friedliche Nutzung der Kernenergie wurde 1957 dem Euratom-Vertrag unterstellt. Die anderen Energieträger werden von den allgemeinen Regelungen des EG-Vertrags erfasst.
 
In den vergangenen Jahren hat auch der Umweltschutz eine bedeutende Dimension in der Energiepolitik gewonnen. Die EU hat sich dabei mehrere energiepolitische Ziele gesetzt:
  • Förderung der Energieeffizienz
  • Sparsamer Umgang mit Energie
  • Erschließung erneuerbarer Energiequellen
  • Verringerung der Umwelteinflüsse von konventionellen Energieträgern
 
Mit dem Binnenmarkt erkannte man die Notwendigkeit einer engeren energiewirtschaftlichen Zusammenarbeit. Das Ziel eines gemeinsamen Energiemarktes rückte immer mehr in den Vordergrund der wirtschaftlichen Integrationsbemühungen.
 

Energiepolitik in der EU

Ein Windrad vor blauem Himmel.Foto: REGIERUNGonline / Faßbender - Die EU fördert die Verbreitung erneuerbarer Energien. Vergrößerung   

Der gefährliche Klimawandel sowie die Abhängigkeit Europas von Energieimporten machen eine neue Energiepolitik der EU notwendig. Die Beschlüsse des Europäischen Rates vom März 2007 bekräftigen, dass die Energiepolitik für Europa auf folgende drei Ziele gerichtet ist:
  • Steigerung der Versorgungssicherheit,
  • Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften und Verfügbarkeit von Energie zu erschwinglichen Preisen und
  • Förderung der Umweltverträglichkeit.
 

Der Energie-Binnenmarkt

 
Die Europäische Union soll über einen offenen, wettbewerbsorientierten Energie-Binnenmarkt verfügen. Durch die Öffnung der Energiemärkte für den Wettbewerb werden die Energiekosten gesenkt sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auf den Weltmärkten gestärkt. Für den Verbraucher ergeben sich Kostenersparnisse.
  
Die Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas haben 1998 den Prozess der Liberalisierung im Energiemarkt eingeleitet. Damit sollen einheitliche Wettbewerbsbedingungen auf dem Erdgas- bzw. Strombinnenmarkt eingeführt werden. Außerdem soll die Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte dazu betragen, die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Darauf einigten sich im März 2000 die EU-Staats- und Regierungschefs in der portugiesischen Hauptstadt Lissabon. Deutschland hatte schon zu diesem Zeitpunkt die Weichen auf Wettbewerb gestellt.
 
Im Rahmen der Strategie zu den Transeuropäischen Netzen (TEN), setzt sich die EU zudem für eine Harmonisierung und Vernetzung der europäischen Energieversorgungssysteme ein.