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Energiepolitik

Die EU-Bürgerinnen und Bürger  verbrauchen ein Sechstel des Weltenergiebedarfs. Dieser Bedarf wird jedoch nur zu etwa 50 Prozent aus heimischen Quellen gedeckt. Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ist deshalb die Grundlage einer gesicherten Energieversorgung, die gleichzeitig effizient und umweltschonend ist.

Im Bereich der traditionell wichtigsten europäischen Energiequelle - der Steinkohle - wurde bereits 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet. Die friedliche Nutzung der Kernenergie wurde 1957 dem Euratom-Vertrag unterstellt. Die anderen Energieträger werden von den allgemeinen Regelungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfasst.
  

Energiepolitik in der EU

Die EU hat sich mehrere energiepolitische Ziele gesetzt:

  • Förderung der Energieeffizienz
  • Sparsamer Umgang mit Energie
  • Erschließung erneuerbarer Energiequellen
  • Verringerung der Umwelteinflüsse von konventionellen Energieträgern

Der Europäische Rat (ER) vom März 2007 beschloss, dass die Energiepolitik für Europa Versorgungssicherheit, Erschwinglichkeit und die Umweltverträglichkeit gleichermaßen berücksichtigt. Dem Klimawandel soll durch das Prinzip 20-20-20 begegnet werden: 20 Prozent weniger Gesamtenergieverbrauch, 20 Prozent weniger Treibhausgasemissionen und 20 Prozent erneuerbare Energien.

2009 folgte das Europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung. Es sieht Finanzhilfen für den Energiesektor vor, insbesondere für die Schaffung von Verbundinfrastrukturen und für die Energieerzeugung auf der Grundlage erneuerbarer Energien.

Mit der Strategie 2020 wurde ein neuer Meilenstein in der Energiepolitik gesetzt. Unter der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ wird die Durchführung des Planes für strategische Energietechnologien angestrebt. Dieser Plan umfasst die Förderung und Koordination kohlenstoffemissionsarmer Technologien und integriert die Beschlüsse des ER zum Klimawandel.

Der Energie-Binnenmarkt

Durch die Öffnung der Energiemärkte in der EU für den Wettbewerb werden die Energiekosten gesenkt sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auf den Weltmärkten gestärkt. Für den Verbraucher ergeben sich Kostenersparnisse. Die Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas haben 1998 den Prozess der Liberalisierung im Energiemarkt eingeleitet. Da allerdings die Vollendung des Energie-Binnenmarktes trotz mehrerer Folgeinitiativen noch nicht erreicht ist, wurde auch dieses Thema in die Initiative „Ressourcenschonendes Europa“ der 2020 Strategie mit einbezogen. Um in Zukunft einen einheitlichen Energiemarkt zu schaffen, ist zum Beispiel der Ausbau der Transeuropäischen Netze (TEN), geplant. Zudem sollen einheitlich mehr alternative Energiequellen genutzt werden.  

Mehr Informationen zur EU-Energiepolitik finden Sie hier