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Europa-Lexikon

Europarat
 

 
 
Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 von zehn europäischen Ländern gegründet. Er ist nicht zu verwechseln mit der Europäischen Union beziehungsweise dem Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs oder dem EU-Ministerrat. Der Europarat ist kein Organ der Europäischen Union, sondern ein eigenständiger Zusammenschluss europäischer Staaten.
 
Der Europarat stand am Anfang der europäischen Integration und Zusammenarbeit. Er ist eine zwischenstaatliche politische Organisation. Sein Ziel ist es, die Einheit und Zusammenarbeit aller Nationen Europas zu schützen und zu stärken.
 
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REGIERUNGonline / Reineke
 
Der Europarat in Straßburg.
 
Von Beginn an hat sich der Europarat für die Grundprinzipien der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaates eingesetzt. Damit schuf er die Leitbilder für das demokratische Europa. Das Arbeitsfeld des Europarats umfasst vielfältige Aspekte der europäischen Gesellschaft: Menschenrechte, Medien, juristische Zusammenarbeit, soziale und wirtschaftliche Angelegenheiten, Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport, Jugend und Umwelt.
 
Zu den vom Europarat verabschiedeten Konventionen gehören unter anderem:
  • die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (1950),
  • die Europäische Kulturkonvention (1954),
  • die Europäische Sozialcharta (1961),
  • das Übereinkommen zum Datenschutz (1981),
  • das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und erniedrigender Behandlung oder Strafe (1987),
  • die Antidoping-Konvention (1989) und
  • das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin (1997).
 

Organe des Europarates

 
Das Beschlussorgan des Europarats ist das Ministerkomitee. Dort sind die 47 Mitgliedstaaten durch ihre Außenminister vertreten. Beratendes Gremium ist die Parlamentarische Versammlung. Sie setzt sich aus Mitgliedern der nationalen Parlamente zusammen. Deutschland stellt 18 Mitglieder in der Parlamentarischen Versammlung. Die Versammlung tritt viermal im Jahr zu einer Plenarsitzung in Straßburg zusammen. Das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung überwachen gemeinsam die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen.
 
Beratende Funktionen hat der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas. Er kommt einmal im Jahr zu einer Plenarsitzung in Straßburg zusammen. Er setzt sich nach dem Modell der Parlamentarischen Versammlung aus einer gleichen Zahl von Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern zusammen. Sie sind alle gewählte Vertreter der Gemeinden und Regionen. Hauptziel des Kongresses ist es, die Gemeinden und Regionen am europäischen Einigungsprozess und an der Arbeit des Europarates zu beteiligen.
 
Als Generalsekretär leitet und koordiniert der Norweger Thorbjoern Jagland seit 2009 für fünf Jahre die Aktivitäten der Organisation.

 
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Europäische Menschenrechtskonvention

 
Der Europarat steht für die ständige Suche nach einem verbesserten Schutz der Menschenrechte. Eine der größten Errungenschaften des Europarates ist die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950. Jede Bürgerin und jeder Bürger eines Unterzeichnerstaates, der die in der Konvention garantierten Rechte als verletzt betrachtet, kann klagen. Bedingung: Der Rechtsweg im eigenen Land muss erschöpft sein.
 
Die Europäische Menschenrechtskommission in Straßburg hat seit ihrer Gründung 1954 über 250.000 Einzelbeschwerden registriert und überprüft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seit seiner Gründung 1959 rund 3500 Urteile gefällt.
 
Aufgrund der steigenden Zahl von Beschwerden hat 1998 eine Reform der Überwachungsorgane der Europäischen Menschenrechtskonvention stattgefunden. Nach dem ursprünglichen Verfahren wurden die Beschwerden zunächst von der Europäischen Menschenrechtskommission auf ihre Zulässigkeit hin überprüft. Lag eine Menschenrechtsverletzung vor, wurde der Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg weitergeleitet. Urteile des Gerichtshofes sind für den betroffenen Staat bindend.
 
Nach der Neuregelung von 1998 können Einzelpersonen direkt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen. Das gesamte Verfahren - vom Eingang der Beschwerde bis zur Verkündigung des Urteils - wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchgeführt. Das Ministerkomitee entscheidet nicht mehr über die Rechtslage, überwacht aber weiterhin die Umsetzung der gerichtlichen Urteile.
 
Der Gerichtshof hat ebenso viele Richter, wie es Vertragsparteien der Europäischen Menschenrechtskonvention gibt. Die Kandidaten werden von jeder Regierung vorgeschlagen und von der Parlamentarischen Versammlung für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.
 
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Mitgliedstaaten

 
Seit 2007 hat der Europarat 47 Mitgliedsländer.  In der Parlamentarischen Versammlung genießen Kanada, Israel und Mexiko, im Ministerkomitee die USA, Kanada, Japan und der Heilige Stuhl Beobachterstatus.
 
Gründung am 5. Mai 1949 durchBelgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden
Beitritt im August 1949Griechenland, Türkei

Die weiteren Beitritte:
 
1950Island und Deutschland1994Andorra
1956Österreich1995Lettland, Albanien, Moldawien, Ukraine, Mazedonien
1961Zypern1996Russische Föderation, Kroatien
1963Schweiz1999Georgien
1965Malta2001Armenien, Aserbaidschan
1976Portugal2002Bosnien-Herzegowina
1977Spanien2003Serbien 
1978Liechtenstein2004Monaco
1988San Marino2007Montenegro
1989Finnland  
1990Ungarn  
1991Polen  
1992Bulgarien  
1993Estland, Litauen, Slowenien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Rumänien  

Beitrittskandidat ist Weißrussland.
 
Weitere Informationen auf der Webseite des Europarates