Der Europäische Rechnungshof (EuRH) überprüft alle Einnahmen und Ausgaben der EU-Organe. Er wurde 1977 zur externen Finanzkontrolle der EG in Luxemburg eingerichtet. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union im Jahr 1993 ist der Europäische Rechnungshof vollwertiges Gemeinschaftsorgan.
Der Europäische Rechnungshof wacht darüber, dass die EU ihre Gelder nach den Regeln der Wirtschaftlichkeit für die vorgesehenen Zwecke verwendet. Dabei ist das Haushaltsrecht der EU einzuhalten. Auch in Ländern außerhalb der Union, die Gelder aus EU-Programmen erhalten, kann der Rechnungshof die Verwendung kontrollieren.
Die EU-Organe und bestimmte nationale Stellen sind verpflichtet, alle Informationen herauszugeben, die der Europäische Rechnungshof für seine Prüfungen braucht. Er hat die Möglichkeit, vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen, wenn ein Mitgliedstaat notwendige Prüfungsunterlagen nicht herausgibt oder die Europäische Kommission prüfungsrelevante Unterlagen verweigert.
Die Ergebnisse des Rechnungshofes werden in einem Jahresbericht zusammengefasst, der nach Abschluss jedes Haushaltsjahres erstellt und im Amtsblatt der EG veröffentlicht wird. Dieses Dokument wird dem Europäischem Parlament und dem Rat übermittelt. Es bildet die Grundlage für die Entscheidung des Parlaments im Hinblick auf die Entlastung der Kommission. Das Entlastungsverfahren umfasst eine gründliche Analyse des Jahresberichtes. Mängel, auf die der Rechnungshof hinweist und die vom Parlament bekräftigt werden, müssen behoben werden.
Dem Europäischen Rechnungshof gehören 27 Mitglieder an, je einer aus jedem EU-Mitgliedstaat. Sie werden nach Anhörung des Parlaments einstimmig vom Rat auf sechs Jahre ernannt. Die Rechnungsprüfer üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit aus.
