Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs (ER) hat sich im Laufe seiner Geschichte zu dem Impulsgeber und Entscheidungsgremium der Europäischen Union (EU) entwickelt. Er bestimmt die Leitlinien der europäischen Politik wie es in Artikel 15 des EU-Vertrags niedergelegt ist. In der Praxis erteilt er Aufträge an die zuständigen Fachministerräte bzw. bittet die EU-Kommission entsprechend seiner Beschlüsse (sog. Schlussfolgerungen) tätig zu werden.
Seit 1969 tagt der Europäische Rat regelmäßig. Auf dem Pariser Gipfeltreffen von 1974 ist er zu einer ständigen Einrichtung gemacht worden. 1986 schließlich wurde seine Existenz in der Einheitlichen Europäischen Akte offiziell bestätigt. Zum Organ der EU wurde er erst mit dem Vertrag von Lissabon.
Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen. Auch die Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspoltik nimmt an den Beratungen teil. Geleitet wird der Rat von einem auf zweieinhalb Jahre gewählten Präsidenten.
Der Europäische Rat tritt zweimal pro Halbjahr zusammen. Daneben können zu aktuellen Themen von besonderer Bedeutung aber auch Sondergipfeltreffen hinzukommen. Die Tagungen des Europäischen Rates finden in Brüssel statt.
Übrigens: Der Europäische Rat sollte nicht mit dem Europarat oder dem Rat der Europäischen Union verwechselt werden.
