Europäischer Konvent
Mit der Übergabe des Entwurfs einer Europäischen Verfassung durch den ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing an die Europäischen Staats- und Regierungschefs im griechischen Thessaloniki am 20. Juni 2003 schloss der Europäische Konvent seine Arbeit ab. Am 28. Februar 2002 hatte der Konvent zur Zukunft der Europäischen Union seine Arbeit begonnen. Er war vom Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs im belgischen Laeken im Dezember 2001 eingesetzt worden, um über die Zukunft Europas zu beraten und binnen eines Jahres Vorschläge zu erarbeiten.
Aufgaben des Konvents
Der Konvent zur Zukunft Europas sollte Empfehlungen und Optionen für eine umfassende Reform der Europäischen Union (EU) ausarbeiten. Er trug damit wesentlich zur umfassenden und vor allem transparenten Vorbereitung der Regierungskonferenz bei, die die Neustrukturierung der Union beschlossen hat, wie sie mit der Erweiterung um die mittelost- und südeuropäischen Beitrittskandidatenländer notwendig wurde.
Die Erklärung von Laeken, mit der die Einrichtung des Konvents beschlossen wurde, schlug ausdrücklich den "Weg zu einer Verfassung für die europäischen Bürger" ein. Sie stellte die Weichen für das bislang ehrgeizigste Reformprojekt der Europäischen Union mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit einer erweiterten Union in einer globalisierten Welt sicherzustellen. Gleichzeitig sollten die demokratische Legitimation und die Transparenz der EU und ihrer Organe verstärkt werden.
Im Zentrum der Verfassung standen:
- die Verbesserung der Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten in der EU
- die Vereinfachung der Instrumente der EU
- mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz in der EU
- die Aufnahme der Charta der Grundrechte
Zusammensetzung des Konvents
Der Konvent verfügte über ein insgesamt zwölfköpfiges Präsidium: Neben dem Vorsitzenden Valéry Giscard d'Estaing waren dies die beiden Vizepräsidenten Giuliano Amato (Italien) und Jean-Luc Dehaene (Belgien). Dazu kamen weitere neun Mitglieder aus den Reihen des Konvents. Dem Konvent selber gehörten pro EU-Mitgliedsland drei Vertreter an: einen entsandten die jeweiligen Staats- und Regierungschefs und zwei die jeweiligen nationalen Parlamente. Dazu kamen 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie zwei Vertreter der Kommission. Neben den EU-Mitgliedsländern waren auch die Beitrittskandidaten (die Türkei eingeschlossen) in gleicher Weise vertreten, wenngleich ihre Vertreter kein Stimmrecht besaßen. Hinzu kamen eine Reihe von Beobachtern.
Vertrag von Lissabon
Da die Europäische Verfassung in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war, wurde sie nie geltendes Recht. Ihre Substanz wurde in den Vertrag von Lissabon überführt, der seit dem 1. Dezember 2009 in Kraft ist.
