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Bürokratieabbau

Umgangssprachlich bezeichnet der Ausdruck „Bürokratie“ oft einen als übertrieben empfundenen Regelungswillen.

 

Der Abbau unnötiger Rechtsvorschriften durch die EU-Staaten ist eines der Kernziele der Lissabon-Strategie. Die Vereinfachung der EU-Gesetzgebung wurde seit dem Jahr 2000 zu einem vorrangigen Ziel der Europäischen Union erklärt. Der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Steuber ist beauftragt, hierzu Vorschläge zu machen und den Prozess zu beschleunigen.

Aktionsprogramm der EU-Kommission

Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs hat im März 2007 ein Aktionsprogramm der Europäischen Kommission zum Bürokratieabbau gebilligt. Das Programm nennt hierfür die Bereiche Gesellschaftsrecht, Landwirtschaft, Statistik und Verkehr. Bereits durch minimale Veränderungen lassen sich die Bürokratiekosten in hohem Maße senken.

Die durch derzeitige EU-Vorschriften verursachten Verwaltungskosten sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre um 25 Prozent reduziert werden. Das bestehende EU-Recht soll an Hand eines Standardkosten-Modells (SKM) gemessen werden. Das funktioniert wie folgt: Die EU errrechnet, welche Kosten entstehen, wenn die Bürger und die Wirtschaftsunternehmen die verlangten Informationen alle zusammen sammeln und an die EU weiterleiten. Das kostet viel Zeit - und somit auch viel Geld.  

Positionen der Mitgliedstaaten

 

Die EU-Mitgliedstaaten setzen sich in eigener Verantwortung ehrgeizige Bürokratieabbauziele. Staaten wie Dänemark und die Niederlande sind in diesem Bereich weiter fortgeschritten und haben schon  eine weitergehende Reduzierung der Vorschriften für Unternehmen umgesetzt.

Andere Mitgliedstaaten lehnen einen verpflichtenden nationalen Bürokratieabbau ab. Es besteht dazu jedoch keine rechtliche Verpflichtung, da es sich hierbei lediglich um ein Bekenntnis zu einem gemeinsamen politischen Ziel handelt.

Deutschland unterstützt die Initiative der Europäischen Union. Auch in Deutschland wird das so genannte Standardkosten-Modell zur Messung von Bürokratiekosten eingeführt. Dieses nationale Programm trägt den Titel: „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“.