Bologna-Prozess
Der Bologna-Prozess ist nicht Teil der Europäischen Union, sondern eine Initiative zwischen allen Mitgliedstaaten der EU und weiteren europäischen Staaten.
Die europäischen Staaten haben sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Hauptziel ist die Förderung der europaweiten Mobilität der Studenten und Dozenten, eine stärkere Zusammenarbeit in Forschung und Lehre und der Abbau von bürokratischen Hemmnissen, wie zum Beispiel die Vereinheitlichung und gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsgängen und Abschlüssen.
Ausgangspunkt war die Konferenz von 29 europäischen Bildungsministern in Bologna im Jahre 1999. Sie beschlossen:
- ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse und
- ein zweistufiges System von Studienabschlüssen (undergraduate/graduate bzw. Bachelor/Master) zu schaffen,
- ein Leistungspunktesystem (nach dem ECTS-Modell) einzuführen,
- die Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen und
- die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung sowie
- die europäische Dimension in der Hochschulausbildung zu fördern.
Im Jahr 2001 fanden in Prag, 2003 in Berlin und 2005 in Bergen Folgekonferenzen statt, in denen die Bologna-Ziele aufgegriffen und weiterentwickelt wurden.
Weitere Informationen im Bundesministerium für Forschung und Technologie
