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Binnenmarkt

Seit 1968 gibt es innerhalb der Europäischen Union keine Zölle mehr, auf Einfuhren aus Drittstaaten werden gemeinsame Zollsätze angewendet (Zollunion). Am 1. Januar 1993 wurde auch das Projekt eines großen und einheitlichen Marktes im Innern der Union vollendet. Mit über 450 Millionen Verbrauchern und einer Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) von über 10,1 Billionen Euro (Stand 2004) ist der europäische Binnenmarkt der größte einheitliche Markt der industrialisierten Welt.

Die Unternehmen können ihre Produkte in größeren Stückzahlen herstellen und damit Kosten senken. Das bringt nicht nur niedrigere Preise für die Verbraucher, sondern stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Warengrenzkontrollen sind abgeschafft. Unternehmen, die ihre Leistungen in anderen EU-Staaten anbieten wollen, werden keine Hindernisse in den Weg gelegt. Der freie Kapitalverkehr ermöglicht es, Geld überall in der Union anzulegen.

Das vielleicht wichtigste Element ist die Freiheit des Personenverkehrs: Unionsbürgerinnen und -bürger (Unionsbürgerschaft) können überall in der EU reisen, leben, lernen und arbeiten (Freizügigkeit). Jeder kann sich um eine Stelle in einem anderen EU-Land bewerben und einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Niemand darf dabei aufgrund seiner Staatsbürgerschaft benachteiligt werden. Im Ausland erworbene Rechte aus der Rentenversicherung gehen nicht verloren.

Unionsbürgerinnen und -bürger können in ihrem erlernten Beruf arbeiten: Die Diplome werden gegenseitig anerkannt. Für EU-Bürger ist auch das Reisen und Einkaufen leichter geworden. Waren für den privaten Bedarf können sie überall in der EU kaufen und - ohne an der Grenze weitere Steuern zahlen zu müssen - in ihr Heimatland mitnehmen (für Neuwagen und den Versandhandel gelten Ausnahmeregelungen).

Der Weg zum Binnenmarkt

Bereits der EWG-Gründungsvertrag sah die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes vor. Den Durchbruch zum Binnenmarkt brachte die Einheitliche Europäische Akte, die am 1. Juli 1987 in Kraft trat. Darin einigten sich die Mitgliedsländer der Gemeinschaft nicht nur darauf, die Warenkontrollen an den Binnengrenzen endlich abzuschaffen, sondern auch vier Grundfreiheiten, nämlich den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital, zu verwirklichen.

Den wichtigsten Impuls gaben die Staats- und Regierungschefs der EU aber dadurch, dass sie sich auf ein festes Eckdatum für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes einigten: den 31. Dezember 1992.  Fast 300 Rechtsakte mussten Schritt für Schritt beschlossen und in vielen Fällen in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verwirklichung des Binnenmarktes war und ist also nicht ein "gesetzgeberischer Urknall", sondern ein kontinuierlicher Prozess, der bis heute nicht vollständig abgeschlossen ist. Insbesondere bei den indirekten Steuern stehen endgültige Regelungen noch aus.

Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes

Freier Verkehr von Waren

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REGIERUNGonline / Reineke

In Europa fallen die Grenzen.

Das sichtbarste Zeichen für den Start des Binnenmarktes war der Wegfall der Warengrenzkontrollen. Die Verwirklichung des freien Warenverkehrs war eine große Herausforderung: Unterschiedliche nationale Normen und Vorschriften, sogenannte "nicht-tarifäre Handelshemmnisse", behinderten den Warenverkehr - in manchen Fällen nicht weniger stark als viele Jahre zuvor Zölle, Quoten oder Einfuhrkontingente. Gemeinsame Regeln für Qualität und Beschaffenheit vieler Produkte mussten gefunden werden (Harmonisierung). Der Schutz der Verbraucher stand dabei immer im Vordergrund.

Heute sind die Warenkontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft. Verbraucher können Waren des privaten Gebrauchs im Ausland einkaufen und ohne weitere Formalitäten über die Grenze mitnehmen. Ob man seine Mikrowelle in Paris oder in Frankfurt kauft, macht keinen Unterschied mehr. Auch bei Spirituosen, Zigaretten und Benzin oder Diesel gilt: Reisende können für ihren eigenen Verbrauch so viel mitbringen, wie sie wollen, ohne an der Grenze anhalten zu müssen. Die Mitgliedsstaaten können allerdings den Nachweis verlangen, dass die Waren tatsächlich für den eigenen Gebrauch bestimmt sind, wenn diese Richtmengen überschritten werden, z.B. bei Zigaretten und Spirituosen.

Für einen europaweiten Markt war auch die Angleichung der Mehrwertsteuersätze ein wichtiger Schritt. Der Rat der Finanzminister einigte sich auf einen Mindestsatz von 15 Prozent (für den Normalsatz). Die meisten EU-Staaten haben aber ohnehin höhere Mehrwertsteuersätze von 20 bis 25 Prozent. Eine endgültige europäische Mehrwertsteuer-Regelung steht allerdings noch aus.  Die Kontrollen bei der gewerblichen Wareneinfuhr wurden durch ein Meldesystem von der Grenze in die Betriebe verlagert.

Freier Verkehr von Personen


Unionsbürgerinnen und -bürger können innerhalb der Europäische Union zwischen den meisten Mitgliedsländern frei reisen, das heißt, es finden grundätzlich keine Grenzkontrollen mehr statt. Allerdings lässt das Schengener Abkommen in Gefahrensituationen Grenzkontrollen zu. Inzwischen haben alle alten Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Irlands und Großbritanniens das Schengener Abkommen unterzeichnet. Auch Norwegen und Island werden das Abkommen anwenden, so dass zwischen den Ländern der nordischen Passunion keine neue Grenze errichtet wird. Die neuen Mitgliedstaaten werden die Grenzkontrollen erst abschaffen können, wenn sie sich den Schengener Informationssystem (SIS) angeschlossen haben.

Denn das "Durchführungsübereinkommen" zum Schengener Abkommen regelt die flankierenden Maßnahmen - insbesondere in den Bereichen Innere Sicherheit, Asylrecht und Drogenbekämpfung. Damit sollen an den Außengrenzen die Kontrollen verstärkt werden und das SIS sorgt mit der Speicherung von Personen und Okjekten für eine wirksame europäische Verbrechensbekämpfung.  

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam ist das Schengener Abkommen in den rechtlichen Rahmen der Europäischen Union mit einbezogen worden. Konkret heißt das: Die Bestimmungen des Abkommens unterliegen der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs. Anders, als es noch bei dem "zwischenstaatlichen" Vertrag von Schengen der Fall war, stehen den Bürgern nun wirksame Rechtsmittel zur Verfügung, um ihre Freizügigkeitsrechte einzuklagen. Lediglich Großbritannien und Irland werden weiterhin an ihren Grenzen kontrollieren. Beide Staaten können sich aber jederzeit anschließen. Freier Verkehr von Personen bedeutet nicht nur grenzenloses Reisen, sondern auch freies Wohnrecht, freie Wahl des Arbeitsortes und Niederlassungsfreiheit.

Das Recht, überall in der Union eine Arbeit aufzunehmen, ist nicht viel wert, wenn die Ausbildung im Ausland nicht anerkannt wird. Die Mitgliedsstaaten akzeptieren deshalb Berufsabschlüsse aus einem anderen EU-Land grundsätzlich, wenn sie im Heimatland zur Ausübung eines Berufes berechtigen und die Ausbildung nicht wesentlich anders verläuft als im Gastland (Diplome). Auszubildende und Studenten können ihre Berufschancen durch Studien- und Praktikaaufenthalte im Ausland verbessern. Dazu bietet die EU Förderprogramme an (Bildung).

Freier Verkehr von Dienstleistungen

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REGIERUNGonline / Scharmbeck

Die Dienstleistungsfreiheit soll im EU-Binnenmarkt verwirklicht werden.

Wenn Deutsche zu Hause eine britische Versicherung abschließen, Franzosen ein Konto bei einer spanischen Bank eröffnen oder Griechen sich von einem italienischen Architekten beraten lassen, dann profitieren sie vom freien Dienstleistungsverkehr. Architekten, Gutachter, Banken, Versicherungen, Softwarefirmen, Werbeagenturen: Sie alle können ihre Dienstleistungen innerhalb der Binnengrenzen der EU anbieten. Jeder soll die Möglichkeit haben, sich aus einem europaweiten Angebot das für ihn günstigste herauszusuchen.

Banken: Der Binnenmarkt für Bankdienstleistungen ist seit dem 1. Januar 1993 liberalisiert. Das Angebot an Finanzdienstleistungen wird dadurch vielfältiger und zum Teil auch preisgünstiger. Banken, die in einem Mitgliedsland der EU zugelassen sind, dürfen ihre Leistungen überall in der EU anbieten. Sie müssen nicht in jedem EU-Land eine neue Zulassung beantragen, sondern unterliegen vielmehr weiter der Kontrolle in ihrem Heimatland. Zum Schutz des Sparers ist die Bankenaufsicht europaweit harmonisiert worden. Die "Solvabilitätsrichtlinie" sieht einheitliche Regeln für die Sicherung der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten vor.

Seit dem 1. Januar 1995 gilt eine Richtlinie, die Sparern und Investoren Schutz bei Zahlungsunfähigkeit grenzüberschreitend arbeitender Banken bietet. Wegen der immer noch in einigen Details unterschiedlichen Konditionen sollten Verbraucher jedoch die Leistungsangebote der europäischen Banken genau prüfen. Seit 2003 gelten für Überweisungen in den Euro-Raum die gleichen Gebühren wie für Inlandsüberweisungen.

Versicherungen: Seit Mitte 1994 gibt es auch einen einheitlichen Versicherungsmarkt. Ausländische Versicherer dürfen ihre Policen in Deutschland verkaufen, ohne hierzulande eine Tochtergesellschaft gründen zu müssen. Das belebt den Wettbewerb und verhilft dem umsichtigen Verbraucher zu günstigeren Prämien. Eine Vorabkontrolle des Kleingedruckten durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen gibt es dann nicht mehr. Ebenso wie die Banken werden Versicherungen von den Aufsichtsbehörden am Unternehmenssitz kontrolliert.

Mit der neuen Dienstleistungsrichtlinie ist 2006 ein weiterer Schritt zur Verwirklichung des Binnenmarktes getan worden. Sie erweitert bis auf bestimmte Ausnahmen die Freiheit der Dienstleistung auf zahlreiche Wirtschaftsbereiche z.B. im Handwerk. Gleichzeitig sorgt sie aber dafür, dass es nicht zu Lohndumping und Abbau von sozialen Standards kommt, indem für die Löhne nicht die Regeln des Herkunftslandes eines Dienstleisters gelten sondern die des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird.

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REGIERUNGonline / Faßbender

Freier Kapitalverkehr im EU-Binnenmarkt.

Von der Öffnung der Kapitalmärkte sind alle Kapitalbewegungen zwischen EU-Staaten betroffen. Mit der Liberalisierung entfallen sowohl die Beschränkungen im Zahlungsverkehr als auch alle Mengenbegrenzungen bei der Ein- und Ausfuhr von Währungen. Devisenkontrollen gehören der Vergangenheit an.Kapital kann ungehindert fließen und die europäischen Bürger und Unternehmen haben freien Zugang zu den Finanzdienstleistungen in allen Mitgliedsstaaten. Steuerhinterziehung und Geldwäsche sollen mit entsprechenden Vorschriften gemeinsam bekämpft werden. (ZollunionUnionsbürgerschaftFreizügigkeit)


Freier Kapitalverkehr