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Beschäftigungspolitik

Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist eine der zentralen Aufgaben der Politik in Europa. Bis zum Vertrag von Amsterdam war dies ausschließlich eine nationale Aufgabe. Der Vertrag von Amsterdam von 1997 markiert einen Neuanfang in der Beschäftigungspolitik. Zwar bleibt auch weiterhin jeder Mitgliedsstaat selbst für seine Beschäftigungspolitik zuständig. Er richtet diese aber an einer koordinierten Beschäftigungsstrategie auf Gemeinschaftsebene aus. Außerdem ist das Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus ausdrücklich als eines der Hauptziele der Politik der Union festgeschrieben.

Der Vertrag schuf eine Reihe von Instrumentarien, mit denen die neue europäische Beschäftigungsstrategie umgesetzt werden soll. So ziehen die Staats- und Regierungschefs jährlich eine Bilanz der Beschäftigungslage in Europa. Der EU-Ministerrat legt Leitlinien zur Beschäftigungspolitik fest, an denen sich alle Mitgliedsstaaten orientieren. Die Umsetzung der Leitlinien wird vom Rat jährlich geprüft. Er kann auch Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten aussprechen. Schließlich erstellen Rat und Kommission jedes Jahr einen gemeinsamen Bericht zur Beschäftigungslage in Europa.

Die Prüfung dieser Beschäftigungslage auf europäischer Ebene wird von einem Beschäftigungsausschuss unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Die koordinierte Beschäftigungsstrategie soll dazu beitragen, dem Arbeitsmarkt Impulse zu geben.

Beschlüsse von Luxemburg

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Foto: REGIERUNGonline / Maro

Der Sondergipfel von Luxemburg 1997 zum Thema Beschäftigungspolitik hatte die Aufgabe, die Regelungen von Amsterdam zu konkretisieren und umzusetzen. Dabei einigten sich die Mitgliedsstaaten auf beschäftigungspolitische Leitlinien.

  • Alle Jugendlichen unter 25 Jahren sollen in den Genuss eines Arbeitsplatzes, einer Ausbildung oder einer sonstigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gelangen. Kein Jugendlicher soll länger als sechs Monate arbeitslos bleiben.
  • Langzeitarbeitslose sollen nach spätestens einem Jahr eine neue Beschäftigungschance erhalten. Mindestens 20 Prozent der Arbeitslosen sollen durch Arbeitsbeschaffungs- oder andere aktive Fördermaßnahmen unterstützt werden.
  • Kleine und mittlere Unternehmen: Zwei Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU arbeiten in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Hier werden die meisten neuen Arbeitsplätze geschaffen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wollen deshalb die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen verbessern. So sollen Steuern und Abgaben gesenkt und die Steuersysteme beschäftigungsfreundlich gestaltet werden.
  • Die starren Arbeitsmodelle der Vergangenheit haben sich als zu inflexibel erwiesen, um in Zeiten des erhöhten Wettbewerbsdrucks Beschäftigung sichern zu können. Die Staats- und Regierungschefs haben deshalb die Sozialpartner aufgerufen, Vereinbarungen zur Modernisierung und Flexibilisierung der Arbeitsorganisation zu treffen - etwa zur Reduzierung von Überstunden, zum Ausbau der Teilzeitarbeit oder in bezug auf die lebenslange Weiterbildung.
  • Noch immer sind Frauen gegenüber Männern auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Sie sind überdurchschnittlich oft arbeitslos und in vielen Tätigkeitsbereichen und Berufen unterrepräsentiert. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich deshalb verpflichtet, aktiv für ein hohes Beschäftigungsniveau von Frauen einzutreten. Um Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren zu können, wollen die EU-Staaten das Angebot an Betreuungseinrichtungen für Kinder verbessern. Auch die Rückkehr in den Beruf nach der Familienpause soll erleichtert werden.
  • Ein weiteres wichtiges gemeinsames Ziel ist die Integration Behinderter in den europäischen Arbeitsmarkt.

Diese Leitlinien werden von den Mitgliedsstaaten in nationale beschäftigungspolitische Aktionspläne eingefügt, konkretisiert und anschließend in einzelstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften umgesetzt.

Der Europäische Rat in Köln 1999 beschloss zum nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit einen umfassenden Beschäftigungspakt. Im Rahmen dieses Beschäftigungspaktes werden alle beschäftigungspolitischen Maßnahmen der EU in ein umfassendes Gesamtkonzept eingebunden. Der Europäische Beschäftigungspakt stützt sich auf drei Säulen.

  • Die Koordinierung der Wirtschaftspolitik und Verbesserung des wechselseitigen Zusammenwirkens von Lohnentwicklung sowie Geld-, Haushalts- und Finanzpolitik. Ziel ist eine nachhaltige und nicht-inflationäre Wachstumsdynamik. Zu diesem Zweck wird ein "makroökonomischer Dialog" zwischen den Vertretern der europäischen Institutionen, der Europäischen Zentralbank und den Sozialpartnern angestrebt.
  • Die Weiterentwicklung der koordinierten Beschäftigungsstrategie zur Verbesserung der Effizienz der Arbeitsmärkte.
  • Strukturelle Reformen zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit und Effizienz der Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalmärkte.

Lissabon-Strategie

Der Europäische Rat 2000 in Lissabon beschloss, Europa bis zum Jahre 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Die Lissabon-Strategie soll die Union in die Lage versetzen, wieder die Voraussetzungen für Vollbeschäftigung zu schaffen und den regionalen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken. 

Auch wenn der Arbeitsmarkt vor erheblichen Herausforderungen steht, hat die Europäische Beschäftigungsstrategie gewisse Erfolge verzeichnen können. Die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten für mehr Beschäftigung hat sich deutlich verbessert. Die Staaten sind nun besser in der Lage, ihre Politiken zu koordinieren, Leistungen zu vergleichen und erfolgreiche Modelle zu übernehmen.

Europäischer Sozialfonds

Eine konkrete Förderung von Beschäftigung erreicht die EU durch die Strukturpolitik und durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). In der Strukturpolitik werden unterentwickelte Gebiete in Europa gezielt unterstützt, um sie an das Wohlstandsniveau der gut entwickelten Regionen heranzuführen. Davon profitierten unter anderen auch die neuen Bundesländer. Der ESF fördert insbesondere die Qualifikation der Menschen. Fördermittel kommen daher der Modernisierung von Unterrichts-, Ausbildungs- und Beschäftigungssystemen zugute. Für den Zeitraum 2000 bis 2006 stellte der ESF 60 Milliarden Euro zur Verfügung.