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Montag, 1. März 2010

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. März 2010

2009 wurde das Umweltrecht bundesweit vereinheitlicht und vereinfacht, ohne das hohe Niveau im Umwelt- und Naturschutz zu senken. Die Möglichkeit dazu ergab sich aus der Föderalismusreform vom September 2006.  Erstmals konnte der Bund das Naturschutz- und Wasserrecht in eigener Regie umfassend regeln. Zuvor gab es hier nur eine Rahmenkompetenz des Bundes, die ergänzende Regelungen der Länder erforderte. Vier Umweltgesetze treten nunmehr in Kraft, desweiteren das Gesetz zur Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen.

Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Das Gesetz verankert den Naturschutz im deutschen Recht, ohne die wirtschaftliche Nutzung der Natur und den Erholungswert für den Menschen außer Acht zu lassen. Bundesweit gilt: Wer der Natur einen Schaden zufügt, muss soweit wie möglich den früheren Zustand wiederherstellen.

Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts

Das neue Wasserrecht z.B. für Seen, Flüsse, Küstenmeer und Grundwasser ist transparenter, verständlicher und damit leichter anzuwenden. Die Behörden werden künftig nach einheitlichen Verfahren bei der Zulassung z. B. von Wasserwerken oder Abwasseranlagen vorgehen. Für die Nutzung oberirdischer Gewässer gelten neue Bestimmungen: Geregelt wird z. B., wie viel Wasser etwa bei einer Staustufe oder bei der Ableitung von Wasser mindestens in z. B. einem Fluss verbleiben muss. Jede Bewirtschaftung von Wasser muss ein hohes Umweltschutzniveau gewährleisten. Wasserkraftwerke müssen geeignete Maßnahmen zum Schutz von Fischen ergreifen.  Auch mögliche Folgen des Klimawandels sind in der Wasserbewirtschaftung zu berücksichtigen.

Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts


Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung

Bereits seit August 2009 ist Jugendlichen unter 18 Jahren und Kindern der Besuch von Sonnenstudios verboten. Das Hautkrebs-Risiko ist für diese Altersgruppen zu hoch. Nun treten Bußgeldbestimmungen in Kraft, für den Fall, dass dieses Verbot nicht eingehalten wird. Bußgelder in Höhe bis zu fünfzigtausend Euro sind möglich.

Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung

Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt – RGU

Durch das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt werden insgesamt zehn überflüssige Gesetze und Verordnungen sowie weitere Einzelverordnungen aufgehoben. Das hilft Wirtschaft und Verwaltung bei der Rechtspraxis. Neue Regelungen gibt es zu Umweltverträglichkeitsprüfungen oder im Abfallrecht. Die Länder können Abfallströme und Entsorgungswege besser kontrollieren, weil entsprechende Informationen über Entsorgungswege angezeigt werden müssen.

Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt – RGU

Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen

Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen trat am 23. Februar 2010 in Kraft.