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Gesetzliche Neuregelungen seit 1. Januar 2010

Di, 22.12.2009
Gesetzbücher
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Foto: REGIERUNGonline/Stutterheim
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz entlastet die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schnell und nachhaltig: bei der Steuer und bei den Lohnnebenkosten. Daneben steigen die Rechengrößen der Sozialversicherungen, ebenso die Pflegestufen. Familien mit Kindern erhalten mehr Kindergeld.
Die schwerste weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist noch nicht ausgestanden.
 
In ihrem letzten Video-Podcast dieses Jahres erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel: "Auch im nächsten Jahr werden wir – genauso wie zum Ende dieses Jahres – alles tun, um die Konjunktur in Deutschland zu stabilisieren und zu stärken." Das Ziel bestehe darin, möglichst schnell aus dem Tal der Wirtschaftskrise wieder herauszukommen.
 
Die Bundesregierung hat deshalb ein steuerliches Sofortprogramm beschlossen, das die Krise weiter entschärfen soll. Ab dem 1. Januar 2010 werden die Bürgerinnen und Bürger deutlich und nachhaltig entlastet - um nahezu 20 Milliarden Euro. Zusammen mit dem neuen Wachstumsbeschleunigungsgesetz treten das Bürgerentlastungsgesetz und weitere Einkommensteuersenkungen aus dem Konjunkturpaket II in Kraft: Das Kindergeld wird erhöht, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden stärker steuerlich berücksichtigt.
 
Die wichtigsten gesetzlichen Neuregelungen finden Sie in der folgenden Übersicht:

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