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Arbeit und Soziales

Di, 22.12.2009

1. Kurzarbeitergeld verlängert

 
Kurzarbeitergeld kann künftig bis zu 18 Monate lang bezogen werden. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld im Jahr 2010 beginnt.
 
Mehr Informationen unter: Kurzarbeitergeld
 
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2. Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung

 
Gesamtübersicht für 2010 (Angaben in Euro):
 
RechengrößeAlte BundesländerNeue Bundesländer
MonatJahrMonatJahr
vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung / Jahr
 
32.003
 
32.003
 
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 
 
2.555
 
30.660
 
2.170
 
26.040
 
Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 
 
5.500
 
66.000
 
4.650
 
55.800
 
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung 
 
6.800
 
81.600
 
5.700
 
68.400
 
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 
 
3.750
 
45.000
 
3.750
 
45.000
 
Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung 
 
4.163
 
49.950
 
4.163
 
49.950
 

Quelle: BMAS
 
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2010 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung 2008 aktualisiert.
 
Mehr Informationen unter: Rechengrößen Sozialversicherung
 
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3. Erleichterungen für Dienstleistungsunternehmen

 
Für viele Unternehmen wird es künftig durch die neue Dienstleistungsrichtlinie einfacher, Dienstleistungen anzubieten - in Deutschland und europaweit. Unternehmen kennen das Problem: An wen muss ich mich wenden, um die notwendigen Genehmigungen zu erhalten? Diese Frage stellt sich für inländische Unternehmen und für Investoren aus dem Ausland oft gleichermaßen. Mit den Einheitlichen Ansprechpartnern stehen den Dienstleistungsanbietern künftig in ganz Europa Kontaktstellen zur Verfügung, über die sie - auf Wunsch - alle einschlägigen, von der Dienstleistungsrichtlinie erfassten Formalitäten sowie Informationsanliegen aus einer Hand abwickeln können.
 
Mehr Informationen unter: Dienstleistungsrichtlinie
 
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4. Künstlersozialversicherung

 
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent.
 
Durch die Beitragsabführung an den Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen von der Künstlersozialkasse keinen Nachweis über die Beiträge der einzelnen versicherten Künstler und Publizisten mehr. Um Probleme z.B. bei der Berechnung von einkommensabhängigen Entgeltersatzleistungen zu vermeiden, wird die Meldepflicht um einen automatisierten monatlichen Melde- und Beitragsnachweis an die zuständige Krankenkasse ergänzt.
 
Mehr Informationen unter: Künstlersozialversicherung
 
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5. Umlagesatz für das Insolvenzgeld

 
Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010 wird auf 0,41 Prozent festgelegt. Die Insolvenzgeldumlage ist von den Arbeitgebern aufzubringen. Sie finanziert das Insolvenzgeld, das die Arbeitsentgeltansprüche für die drei dem Insolvenzereignis vorhergehenden Monate sichert. Die Anhebung gegenüber dem Vorjahr um 0,31 Prozentpunkte ist unter anderem notwendig, um das Defizit von über einer Milliarde Euro auszugleichen, das bei der Bundesagentur für Arbeit im Jahre 2009 aufgrund der Auszahlung des Insolvenzgeldes infolge der Wirtschaftskrise entstanden ist.
 
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6. Gesetzliche Unfallversicherung

 
Das Jahr 2010 bringt eine Reihe von Änderungen für die gesetzliche Unfallversicherung. Unter anderem prüfen die Betriebsprüfer der Rentenversicherung ab Januar die Daten, die der Arbeitgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet hat.
 
Ab dem 4. Januar 2010 gibt es eine neue zentrale und kostenfreie Servicenummer für die gesetzliche Unfallversicherung: Unter 0800/6050404 ist die "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Dort erhalten Unternehmer und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen.
 
Mehr Informationen unter: Gesetzliche Unfallversicherung

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