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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Oktober

Mi, 30.09.2009
Hände, eine Hand unterschreibt den Lissabon-Vertrag
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Foto: picture-alliance/ dpa
Lissabon-Vertrag: Begleitgesetze in Kraft getreten
Das Parlament spielt künftig eine stärkere Rolle in der europäischen Gesetzgebung. Die neuen Bestimmungen sind in vier Begleitgesetzen zum EU-Vertrag von Lissabon festgelegt. Außerdem erschwert das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung jetzt die Flucht in Steueroasen. Eine neue Energieeinsparverordnung bringt 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei Gebäuden.

Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag

 
Vier Gesetze sind als so genannte Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Damit kamen Bundestag und Bundesrat einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach. Das Gericht hatte dem Parlament aufgeben, seine Rolle in der europäischen Gesetzgebung zu stärken. Die Gesetze regeln die Rolle des Parlaments gegenüber der Europäischen Union (EU) einerseits und das Verhältnis zwischen Bundesregierung und Parlament andererseits.
 
Das "Gesetz über die Stärkung der Zuständigkeiten des Parlaments in europäischen Angelegenheiten" legt fest, dass das Parlament bei der Fortentwicklung der europäischen Vertragsbestimmungen zu beteiligen ist. Dazu ist ein besonderes Bundesgesetz erforderlich. Dies betrifft zum Beispiel Bestimmungen des EU-Vertrags zur Einführung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik. Gleiches gilt für die sogenannten Brückenklauseln und Flexibilitätsklauseln des Vertrags von Lissabon. Sie sollen es der EU beispielsweise erleichtern, von der Einstimmigkeit zur Mehrheitsentscheidung überzugehen. Dies ist in Form eines einstimmigen Beschlusses des Ministerrates mit Zustimmung des Europäischen Parlaments möglich. In Zukunft muss dem auch der Deutsche Bundestag zustimmen.
 
Ein weiteres Gesetz verschärft die Pflichten der Bundesregierung zur Unterrichtung des Bundestages über europäische Vorhaben. Die bisher geltende Vereinbarung wird in ein eigenes Gesetz überführt, ebenso eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Aus rechtstechnischen Gründen muss noch ein Gesetz zur Umsetzung einer Grundgesetzänderung erlassen werden (Lissabon-Umsetzungsgesetz).
 
Das Gesetz ist am 24.9.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
 
 
 
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Verordnung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

 
Gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen
 
Das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung gilt seit dem 1. August und erschwert die Flucht in Steueroasen. Nun ist eine Rechtsverordnung zum neuen Gesetz in Kraft getreten, die das Gesetz genauer ausgestaltet.
 
Wer Steuern hinterzieht, schadet allen Bürgerinnen und Bürgern. Dieses Geld fehlt, um Steuern zu senken und Zukunftsausgaben wie Bildung zu finanzieren. Wer Steueroasen nutzt, um Steuerzahlungen in Deutschland zu vermeiden, muss künftig mit schärferen Mitwirkungs- und Nachweispflichten rechnen.
 
Die Bundesregierung kann Firmen und Privatpersonen mit Geschäftsbeziehungen zu so genannten unkooperativen Staaten stärker zur Mitwirkung und zum Nachweis ihrer Steuerangaben verpflichten. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, kann Steuervorteile verlieren. Dazu zählen etwa der Betriebsausgabenabzug, die Entlastung bei der Kapitalertragssteuer oder bei Dividenden.
 
Die neue Verordnung konkretisiert die oben genannten Mitwirkungs- und Nachweispflichten bei Geschäftsbeziehungen zu so genannten unkooperativen Staaten.
 
Die Verordnung ist am 25. September 2009 in Kraft getreten.
 
 
 
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Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes

 
Das Gesetz sieht klare Regelungen für Verträge über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen vor:
 
Die Verbraucher haben künftig vor Vertragsabschluss Anspruch auf schriftliche und leicht verständliche Informationen über Leistungen, Entgelte und das Ergebnis von Qualitätsprüfungen. Die Verträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlossen und auf unbestimmte Zeit. Für Kurzzeitpflege ist eine Befristung möglich.
 
Eine Vertragskündigung ist für die Unternehmen nur aus wichtigem Grund möglich. Die Verbraucher können dagegen jederzeit kurzfristig aus den Verträgen aussteigen. Das vereinbarte Entgelt muss angemessen sein. Erbringt das Unternehmen eine Leistung nicht oder nicht wie vereinbart, können die Verbraucher das Entgelt entsprechend kürzen.
 
Ändert sich der Pflege- oder Betreuungsbedarf, besteht Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages.
 
 
 
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Stärkere Rechte für Opfer von Straftaten

 
Opfer und Zeugen von Straftaten sollen künftig besser geschützt werden. Zum Beispiel können Zeugen künftig sicher zum Prozess geladen werden: Sind Gefährdungen zu befürchten, müssen sie für die Ladung nicht mehr ihre Wohnanschrift angeben. Das Gesetz ergänzt bereits bestehende Vorschriften zum Schutz von Zeugen und Verletzten. Es soll auch Kinder und Jugendliche vor Gewalt schützen.
 
 
 
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Modernes Patentrecht

 
Neue Regelungen vereinfachen die Anmeldung von Patenten, bei Streitigkeiten können die Gerichtsverfahren schneller ablaufen.
 
Kernstück des neuen Gesetzes sind Verbesserungen beim sogenannten Nichtigkeitsverfahren. In diesem Verfahren wird gerichtlich überprüft, ob ein Patent zu Recht erteilt wurde.
 
Auch das Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen, die etwa 80 Prozent aller Erfindungen ausmachen, wird vereinfacht.
 
 
 
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Modernisierung des Grundbuchverfahrens

 
Künftig können die Länder ein elektronisches Grundbuchverfahren einführen. Die Grundbücher selbst werden in Deutschland bereits weitgehend in elektronischer Form geführt. In einem nächsten Schritt wird nun durch ein neues Gesetz die elektronische Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Grundbuchamt ermöglicht. Die für eine Grundbucheintragung erforderlichen Urkunden können künftig als elektronische Dokumente übermittelt und vom Grundbuchamt in einer elektronischen Akte aufbewahrt werden.  Bürgerinnen und Bürger können vom elektronischen Rechtsverkehr profitieren – schnell, modern und ohne Papier.
 
 
 
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Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)

 
Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung 2007 wird eine Maßnahme des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) der Bundesregierung umgesetzt. Anforderungen an Neubauten werden um durchschnittlich 30 Prozent angehoben wie für die Modernisierung von Altbauten. Bis Ende 2011 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber nicht gedämmt ist. Nachtstromspeicherheizungen müssen ab dem Jahr 2020 schrittweise außer Betrieb genommen werden und die Einhaltung der Vorschriften bei der Modernisierung von Gebäuden durch Nachweise der Unternehmen bestätigt werden.
 
 
 
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Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft

 
Die im Jahr 2002 eingeführte Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft für Beitragsausfälle in der Sozialversicherung soll die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit erleichtern. Ziel der Regelung ist es, den Generalunternehmer zu veranlassen, dafür zu sorgen, dass der Nachunternehmer seinen sozialversicherungsrechtlichen Zahlungspflichten nachkommt.
 
Ab 1.10.2009 gelten vereinfachte Möglichkeiten für den Generalunternehmer, sich von der Haftung zu entlasten. Diese haftungsrechtliche Entlastung geht dann nur noch durch ein Zertifizierungsverfahren (bei den Nachunternehmern). Die Mindestgrenze für das Eingreifen der Haftung wird von bisher 500 000 Euro auf künftig 275 000 Euro je Gesamtbauvolumen abgesenkt. Die Haftungsgrenze und die Entlastung sind künftig einheitlich für alle Sozialversicherungszweige geregelt.
 

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