- Fahrgastrechtegesetz
- Föderalismusreform: Schuldenbremse
- Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
- Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
- Finanzmarktstabilisierungsgesetz
- Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
- Änderung des Energiesteuergesetzes
- Änderung der Frequenzbereichszuweisung
- Verhinderung von Rentenkürzungen
- Schutz von kurz befristet beschäftigten Arbeitnehmern bei Arbeitslosigkeit
- Änderungen beim Ausbildungsbonus
- Schulbedarfspaket
- Verbesserungen bei der Opferentschädigung
Fahrgastrechtegesetz
Bahnreisende genießen ab jetzt mehr Rechte. Das gilt vor allem bei Zugausfällen und Verspätungen: Das neue Fahrgastrechtegesetz sieht bessere Entschädigungen vor.
Im Fern- und Nahverkehr gilt nun in der Regel: Ab einer Verspätung von einer Stunde muss die Bahn ein Viertel des Fahrpreises zurückerstatten, ab zwei Stunden Verspätung die Hälfte – auf Wunsch in bar. Wird wegen einer Verspätung von mehr als 60 Minuten eine Übernachtung erforderlich, haben Fahrgäste das Recht auf eine kostenlose Hotelunterkunft.
Des weiteren werden Bahnunternehmen zu umfassenden Auskünften verpflichtet – zum Beispiel zur kürzesten oder preiswertesten Zugverbindung. Behinderten und Menschen mit eingeschränkter Mobilität soll das Reisen erleichtert werden. Sie haben Anspruch auf Hilfe und ungehinderten Zugang zu Bahnsteigen und Zügen.
Das Gesetz ist seit 29. Juli 2009 in Kraft.
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Föderalismusreform: Schuldenbremse
Schuldenbremse im Grundgesetz verankert
Nach der neuen Schuldenregel, die nun im Grundgesetz verankert ist, sollen Bund und Länder ihre Haushalte künftig grundsätzlich ohne neue Schulden führen. Die bisherigen Regelungen im Grundgesetz haben nicht verhindern können, dass die öffentliche Schuldenlast in der Vergangenheit stark angestiegen ist. Der Bund muss ab dem Jahr 2016 seine Neuverschuldung auf höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beschränken. Die Länder dürfen von 2020 an in wirtschaftlich normalen Zeiten keine neuen Schulden mehr aufnehmen.
Ausnahmen sind zulässig: beispielsweise in Rezessionszeiten, bei internationalen Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen. Allerdings müssen die Länder die Schulden in Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs zurückführen.
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Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
Bekämpfung der Steuerhinterziehung
Wer Steuern hinterzieht, schadet allen Bürgerinnen und Bürgern. Dieses Geld fehlt, um Steuern zu senken und Zukunftsausgaben wie Bildung zu finanzieren.
Wer Steueroasen nutzt, um Steuerzahlungen in Deutschland zu vermeiden, muss künftig mit schärferen Mitwirkungs- und Nachweispflichten rechnen.
Die Bundesregierung kann nun Firmen und Privatpersonen mit Geschäftsbeziehungen zu so genannten unkooperativen Staaten stärker zur Mitwirkung und zum Nachweis ihrer Steuerangaben verpflichten.
Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, kann Steuervorteile verlieren, wie beispielsweise den Betriebsausgabenabzug, die Entlastung bei der Kapitalertragssteuer oder bei Dividenden.
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Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
Aufsicht über die Finanzmärkte verbessert
Damit sich eine Finanzmarktkrise wie die jetzige nicht wiederholt, ist es wichtig, Risiken zu vermeiden. Dazu müssen Finanzmärkte wirksamer überwacht werden.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung das "Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht" auf den Weg gebracht. Wesentliche Teile dieses Gesetzes treten zum 1. August in Kraft.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhält mit diesem Gesetz mehr Befugnisse, mit denen sie den Markt regulieren kann.
Ziel ist es, das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen und für die Zukunft eine solide Grundlage für den Geschäftsverkehr zwischen den Finanzinstitutionen herzustellen.
Wesentliche Teile dieses Gesetzes werden am 1. August in Kraft treten, einige Artikel aber erst später (Oktober, November und zum 1. Januar 2010).
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Finanzmarktstabilisierungsgesetz
"Bad Banks": ein faires Konzept zur Bankenrettung
Die Bundesregierung hat mit dem Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz für angeschlagene Kreditinstitute die Möglichkeit geschaffen, Abwicklungsbanken - sogenannte Bad Banks - einzurichten. Damit können Banken ihre Bilanzen von faulen Wertpapieren bereinigen – und endlich wieder mehr Kredite an die Unternehmen vergeben.
Grund dafür, dass die Kreditvergabe weiter schleppend verläuft, sind die "toxischen Wertpapiere", die einzelne Kreditinstitute, Banken und Finanzholdinggesellschaften halten. Diese Papiere haben keine Preisbindung. Das bedeutet, dass sie nur sehr schwer bewertet und kaum veräußert werden können.
Daher müssen sie von den Banken abgeschrieben werden. Dafür müssen die Institute Geld bereit halten. Das führt zu Eigenkapitalverzehr – Geld, das dann für Kreditgeschäfte nicht mehr zur Verfügung steht. Schlimmstenfalls führt das zur Insolvenz.
Die Bundesregierung ergänzt daher die bisherigen Maßnahmen, um den Finanzmarkt weiter zu stabilisieren um zwei Bad Bank-Modelle für private Banken und Landesbanken. Damit werden sich die Möglichkeiten der Banken zur Kreditvergabe verbessern. Das ist wichtig, damit die Wirtschaft wieder investieren kann und Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Das Gesetz ist bereits am 23. Juli 2009 in Kraft getreten.
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Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
Milliarden-Entlastungen für alle Versicherten
Künftig können Versicherte ihre Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll absetzen. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger ab dem Jahr 2010 um rund 9,3 Milliarden Euro jährlich entlastet.
Nach geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur stark eingeschränkt steuerlich abziehbar. Mit dem so genannten Bürgerentlastungsgesetz erweitert die Bundesregierung die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen deutlich:
Erstmals sollen Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das gilt für Versicherungsleistungen, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen.
Nicht abziehbar bleiben Beitragsanteile, die einen über die medizinische Grundversorgung hinausgehenden Versicherungsschutz finanzieren. Darunter fallen beispielsweise Beiträge für eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus.
Das Gesetz ist bereits am 23. Juli 2009 in Kraft getreten.
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Änderung des Energiesteuergesetzes
Entlastungen bei Agrardiesel-Steuer
Zur Verbesserung der Liquidität in einem schwierigen konjunkturellen Umfeld werden Land- und Forstwirte für die Jahre 2008 und 2009 bei der Agrardiesel-Steuer entlastet. Für in der Land- und Forstwirtschaft verwendetes Gasöl wird für diese beiden Jahre der Abzug des Selbstbehalts von 350 Euro und die Beschränkung des entlastungsfähigen Gasölverbrauchs auf 10.000 Liter pro Betrieb ausgesetzt.
Die Steuer auf Agrardiesel in Deutschland beträgt 47 Cent pro Liter. Lediglich für Mengen zwischen 1.600 und 10.000 Litern war bisher eine Rückvergütung von 21,48 Cent/Liter möglich. Der Selbstbehalt bezog sich auf die ersten 350 Euro, für die es keine Erstattung gab.
Zusätzlich wird die Antragsfrist für das Entlastungsjahr 2008 bis zum 31. Dezember 2009 verlängert.
Das Gesetz ist bereits am 23. Juli 2009 in Kraft getreten.
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Änderung der Frequenzbereichszuweisung
Schnelles Internet in ländlichen Regionen
Auch Internetnutzer auf dem Land werden bald ohne Probleme und vor allem schnell ins Internet kommen - via Funk. Die Zweite Verordnung zur Zuweisung von Funk-Frequenzen für Breitbandnetze gibt bisher insbesondere vom Rundfunk genutzte Frequenzbereiche zwischen 790 und 862 Megahertz frei. Diese stehen dann Breitbandnetzen für das schnelle Internet zur Verfügung.
Die Bundesnetzagentur kann noch in diesem Jahr die Frequenzen vergeben.
Die Verordnung ist bereits am 21. Juli 2009 in Kraft getreten.
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Verhinderung von Rentenkürzungen
Für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ist sichergestellt, dass die Renten in Deutschland auch dann nicht gekürzt werden, wenn die Löhne – wider Erwarten – im Laufe des Jahres sinken sollten. Für das nächste Jahr und die Folgejahre erwartet die Bundesregierung positive Lohn- und Gehaltsentwicklungen. Sie geht davon aus, dass die erweiterte Rentenschutzklausel nicht zum Einsatz kommt. Die Rentengarantie ist daher eine reine Vorsichtsmaßnahme.
Das Gesetz ist bereits am 22. Juli 2009 in Kraft getreten.
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Schutz von kurz befristet beschäftigten Arbeitnehmern bei Arbeitslosigkeit
Zum 1. August 2009 erhalten überwiegend kurz befristet Beschäftigte – das betrifft insbesondere Künstlerinnen und Künstler – einen leichteren Zugang zum Arbeitslosengeld. Bislang hatten viele kaum eine Chance, Arbeitslosengeld zu beziehen. Sie bezahlten zwar Beiträge, kamen aber nie auf die nötigen Versicherungszeiten. Mit der Neuregelung kann dieser Personenkreis künftig bereits nach sechs anstatt zwölf Monaten Versicherungszeit Arbeitslosengeld bekommen.
Die Regelungen sind auf drei Jahre (bis zum 1. August 2012) befristet und werden in dieser Zeit evaluiert.
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Änderungen beim Ausbildungsbonus
Arbeitgeber, die Auszubildende, deren Vertrag wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbildenden Betriebs vorzeitig beendet wurde, übernehmen, können mit dem Ausbildungsbonus gefördert werden. Die neue Regelung sieht auch vor, dass fertig Ausgebildete, die von ihrem Unternehmen übernommen werden, gleich in Kurzarbeit gehen können. Den Unternehmen wird somit ein Festhalten an den Auszubildenden erleichtert.
Das Gesetz ist bereits am 22. Juli 2009 in Kraft getreten.
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Schulbedarfspaket
Auf der Grundlage des Familienleistungsgesetzes wird zum 1. August 2009 erstmalig eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro für Kinder und Jugendliche aus Familien gewährt, die auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld angewiesen sind oder die für ihre Kinder den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Die einmal jährlich zum Schuljahresbeginn ausbezahlte pauschale Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule (zum Beispiel Schulmaterialien oder Sportbekleidung). Ein gesonderter Antrag muss für diese Leistung in der Regel nicht gestellt werden. Der Betrag wird auch nicht auf das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld angerechnet.
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Verbesserungen bei der Opferentschädigung
Die Neuregelungen im Opferentschädigungsgesetz (OEG) sehen zum einen Verbesserungen für Menschen ausländischer Herkunft vor, die nicht bereits als EU-Bürger mit Deutschen gleichgestellt sind. Damit wird für Verwandte dritten Grades von dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländern ein Anspruch auf Versorgung nach dem OEG geschaffen. Hiervon sollen die Fälle erfasst werden, in denen die genannten Personen ihre dauerhaft in Deutschland lebenden ausländischen Verwandten besuchen und hier Opfer einer Gewalttat werden.
Darüber hinaus sieht das OEG Neuerungen bei Gewalttaten im Ausland, insbesondere im Nicht-EU-Ausland, vor. So sollen Deutsche und in Deutschland rechtmäßig lebende Ausländer mit verfestigtem Aufenthaltsstatus, die im Ausland Opfer einer Gewalttat werden, einen Anspruch auf Heilbehandlung und Einmalzahlung haben. Das gilt auch für die Hinterbliebenen der Opfer.
Das Gesetz ist bereits am 1. Juli 2009 in Kraft getreten.

