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Selber entscheiden können

Mo, 31.08.2009
Ab dem 1. September 2009 gelten neue gesetzliche Regeln für Patientenverfügungen. Viele Menschen haben eine solche Verfügung bereits abgefasst. Sie legen damit fest, was mit ihnen geschehen soll, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden können – zum Beispiel nach einem schweren Unfall.
Neu ist die Schriftform. Ab dem 1. September müssen Patientenverfügungen schriftlich sein und eigenhändig unterschrieben sein. Bestehende Patientenverfügungen bleiben in Kraft.
 
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärte dazu: "Jede schriftliche Patientenverfügung, die der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht, ist für alle Beteiligten verbindlich. So stellen wir sicher, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandelt werden möchten."
 
Es gibt Schätzungen, dass sich in Deutschland bereits acht Millionen Erwachsene für eine Patientenverfügung entschieden haben. Sie wollen selbst bestimmen, wie sie später ärztlich behandelt werden, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.
 
Das Wichtigste im Überblick:
 

Muss ich eine Patientenverfügung abfassen?

 
Nein. Niemand muss eine Patientenverfügung haben. Sie ist freiwillig und darf zum Beispiel auch nicht vor Operationen oder im Pflegeheim verlangt werden.
 
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Welche Formvorschriften gelten?

 
Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst sein. Sie kann getippt oder von Hand geschrieben sein. Wichtig ist die eigenhändige Unterschrift. Ebenfalls möglich ist der Gang zu einer Notarin oder einem Notar.
 
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Was schreibe ich in eine Patientenverfügung?

 
Für viele Menschen bietet die moderne Medizin Hoffnung und Chance, andere haben Angst vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung. In welcher Situation man wie behandelt werden möchte, muss jeder für sich selbst entscheiden. Man sollte darüber in Ruhe nachdenken und dann möglichst genau formulieren, was man will.
 
Hilfe bietet dabei eine Broschüre des Bundesjustizministeriums, die unter anderem verschiedene Textbausteine für eine Patientenverfügung enthält.
 
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Wie lange gilt eine Patientenverfügung?

 
Grundsätzlich unbegrenzt. Bei sehr alten Patientenverfügungen werden sich Betreuer oder Ärzte aber oft fragen: "Ist das noch der aktuelle Wille des Patienten?" Deswegen ist es ratsam, seine Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen – beispielsweise alle zwei Jahre. Soll das Schriftstück weitergelten, so sollte man das in einer kurzen Notiz festhalten. Das schafft Klarheit.
 
Patientenverfügungen können jederzeit formlos widerrufen werden.
 
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Ich habe bereits eine Patientenverfügung. Brauche ich nun eine neue?

 Nein. Bestehende Patientenverfügungen gelten weiter, müssen also nicht neu verfasst werden. Natürlich sollten auch alte Patientenverfügungen den Formvorschriften genügen.

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