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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mittwoch, 7. Juli 2010

Pressemitteilung: 
246
Ausgabejahr: 
2010

Merkel: "Bundesregierung und Normenkontrollrat achten gemeinsam auf eine schlanke Ausgestaltung von Regelungen"

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat am 7. Juli 2010 seinen vierten Jahresbericht an Bundeskanzlerin Angela Merkel übergeben. Merkel hob das große Engagement hervor, mit dem das Gremium seine Aufgaben wahrnimmt.

Bundeskanzlerin Merkel und Johannes Ludewig, Vorsitzender des NormenkontrollratesBild vergrößern Bundeskanzlerin Merkel erhält den Jahresbericht Foto: REGIERUNGonline/Bergmann

„Der NKR steht der Bundesregierung beim Bürokratieabbau als guter und kritischer Partner zur Seite. Gemeinsam geht es uns darum, dass Regelungen so ausgestaltet werden, dass sie die Bürgerinnen und Bürger so wenig wie möglich belasten. Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung sind eigenständige Politikziele dieser Bundesregierung.“

Die Bundesregierung hat bis Ende 2009 über 300 Vereinfachungsmaßnahmen umgesetzt. Diese umfassen Änderungen für einzelne Branchen, Vereinfachungen im Steuerbereich oder bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlasten eine Vielzahl von Unternehmen. Dennoch bedarf es noch erheblicher Kraftanstrengungen, um die Betroffenen dauerhaft von bürokratischem Aufwand zu entlasten. Durch den Ende Juni 2010 beschlossenen Umsetzungsplan mit knapp 100 weiteren Vorhaben werden im Jahr 2010 Vereinfachungen von über 4 Milliarden Euro netto erreicht. Das entspricht insgesamt einer Entlastung der Wirtschaft von rund 22 Prozent gegenüber 2006.

Staatsminister Eckart von Klaeden, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung: „Bürokratieabbau gleicht einer Bergtour: Die ersten Anstiege auf dem Weg zum Gipfel nimmt man noch leicht mit, aber dann wird es beschwerlich und mühsam, um gemeinsam anzukommen. Wir werden daher im Dezember weitere Maßnahmen beschließen, die den Gesamtabbau der Bürokratiekosten von 25 Prozent bis Ende 2011 sicherstellen."

Durch eine Bilanzierung des gesamten Erfüllungsaufwands, der sich für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch die Gesetzgebung ergibt, werde das Recht stärker aus der Sicht der Betroffenen betrachtet. Die bisherige Trennung von Informationspflichten und sonstigen gesetzlichen Vorgaben entfällt. Auf den Normenkontrollrat kommt mit dieser Ausweitung des Bürokratieabbaus eine neue Aufgabe zu.