Freitag, 8. Juli 2011
Schutz vor gefährlichen Erregern
Bis zu 600.000 Menschen infizieren sich jedes Jahr im Krankenhaus mit speziellen Krankheitserregern. Zwanzig bis dreißig Prozent davon wären bei besserer Hygiene vermeidbar. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz will die Bundesregierung das Klinikpersonal dazu bringen, noch mehr auf Hygiene in Krankenhäusern achten. Der Bundesrat hat dem Gesetz nun zugestimmt.
Das neue Infektionsschutzgesetz soll die Zahl der Krankenhausinfektionen verringern. In Deutschland infizieren sich jährlich zirka 400.000 bis 600.000 Patientinnen und Patienten im Krankenhaus. Schätzungsweise 7.500 bis 15.000 der Infizierten sterben daran. Untersuchungen zufolge wären 20 bis 30 Prozent dieser Infektionen bei besserer Hygiene vermeidbar.
Schwerpunkte des Gesetzes
- eine Vereinheitlichung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Hygienevorschriften
- eine Stärkung dieser Vorschriften, indem Bußgeldtatbestände eingeführt werden
- die Einrichtung der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (Kommission ART) am Robert-Koch-Institut
- eine Stärkung der Rechtsverbindlichkeit der bestehenden Hygieneempfehlungen
- die Qualifikation des Personals in Fragen der Infektionshygiene und Beratungsmöglichkeiten
- eine Verbindung von Maßnahmen der Qualitätssicherung in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung mit ordnungsrechtlichen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes
- für Patienten zugängliche Transparenz in der Hygienequalität der Krankenhäuser
- eine bessere Bezahlung der Ärzte für die Behandlung infizierter Patientinnen und Patienten im ambulanten Bereich
Die Bundesländer können Verordnungen zur Hygiene in Krankenhäusern erlassen. Sie enthalten detaillierte Regelungen zur Hygiene. Bislang haben sieben Länder diese Verordnungen erlassen. Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet nun alle Länder, entsprechende Rechtsverordnungen nicht nur für Krankenhäuser, sondern auch für andere medizinische Einrichtungen zu erlassen.
Verstöße werden bestraft
Verstöße gegen die Vorschriften werden zukünftig von den Gesundheitsbehörden der Länder als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Empfehlungen für Hygiene in Krankenhäusern
Ärzte und Pflegemitarbeiter haben allgemein anerkannte Regeln der Krankenhaushygiene zu beachten. Dazu gehört zum Beispiel, sich nach jedem Patientenkontakt die Hände zu desinfizieren. Die schon existierende „Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“ (KRINKO) am Robert-Koch-Institut erarbeitet Empfehlungen für Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Dazu gehören auch betrieblich-organisatorische und baulich-funktionelle Maßnahmen.
Bürgerinnen und Bürger können sich künftig in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser über die dortige Hygiene informieren. Ab 2013 sind diese Berichte jährlich zu veröffentlichen.
Nachdem der Bundestag am 09. Juni 2011 das Gesetz verabschiedet hat, hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
