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Freitag, 26. November 2010

Luftverkehrsteuer

Mit der Luftverkehrsteuer will die Bundesregierung nicht nur Geld einnehmen, sondern auch einen ökologischen Anreiz setzen. Eine Besteuerung von Flugbenzin ist derzeit auf europäischer und internationaler Ebene nicht durchsetzbar.

Das geplante Entlastungsvolumen für den Bundeshaushalt beläuft sich auf eine Milliarde Euro jährlich, bis 2014 auf vier Milliarden Euro.

Die Steuer gilt ausschließlich für gewerbliche Passagierflüge. Ausnahmen sind etwa Rundflüge mit kleinen Flugzeugen und Flüge zu medizinischen Zwecken sowie für Flüge zu Nordseeinseln vorgesehen.

Die Luftverkehrsteuer ist mit einem dreistufigenTarif maßvoll ausgestaltet.

Sie wird erhoben für In- und Auslandsflüge, wenn der Flug an einem deutschen Flughafen startet. Der Steuersatz ist gestaffelt nach Entfernung (gerechnet ab Frankfurt/Main zum größten Verkehrsflughafen des Zielstaates).

Daher erwartet die Bundesregierung allenfalls geringe Ausweichreaktionen von Fluggästen auf grenznahe Flughäfen.

Die Steuersätze

8 Euro für Flüge in ein Land der Anlage 1 des Gesetzes , vor allem  für Inlandsflüge, Flüge in Europa sowie unter anderem nach Marokko, in die Türkei, nach Tunesien, nach Zypern und nach Russland.

25 Euro für Flüge in ein Land der Anlage 2 des Gesetzes ,  vor allem in den Nahen und Mittleren Osten, etwa nach Ägypten, Israel, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und in einige afrikanische Staaten.

45 Euro für Flüge in andere Länder,  vor allem  in die USA, nach Kanada, Australien, Neuseeland, China.

Bereits mit dem Tag des Kabinettsbeschlusses, also ab dem 1. September, ist die Regelung gültig. Sie wird erhoben für Ticketkäufe oder Buchungen von Pauschalreisen mit Abflugdatum ab dem 1. Januar 2011.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Unternehmen die Luftverkehrsteuer regelmäßig auf die Ticketpreise aufschlagen und so direkt an die Passagiere weitergeben werden.

Die Bundesregierung setzt auch im Flugverkehr Anreize für umweltgerechtes Verhalten. Die Luftverkehrsteuer setzt in Ergänzung zum Einstieg in den Emissionshandel klimapolitische Akzente, indem das Gesetz höhere Steuersätze für weiter entfernte Länder vorsieht.

Der Luftfrachtverkehr bleibt allerdings steuerfrei, da er in einem sehr preissensiblen, intensiven internationalen Wettbewerb steht.