Donnerstag, 8. Juli 2010
Regelung zum Kurzarbeitergeld verlängert
Der Bundestag hat dem Gesetz für bessere Beschäftigungschancen zugestimmt. Bewährte Arbeitsmarktinstrumente, wie das Kurzarbeitergeld und der Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer, werden damit verlängert. Berufseinsteiger sollen leichter in den Arbeitsmarkt finden.
Der Arbeitsmarkt steht trotz Wirtschafts- und Finanzkrise solide da. Das ist vor allem der Kurzarbeitergeld-Regelung geschuldet: Unternehmen haben zwar durch Kurzarbeit höhere Lohnstückkosten. Doch wegen der geringeren Stundenzahl haben sie insgesamt geringere Lohnkosten. Beschäftigte können damit gehalten werden, sie nehmen jedoch Lohneinbußen in Kauf.
Betriebe können in diesem Jahr Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monate beantragen. Auch wenn ein Unternehmen erst im Dezember 2010 wegen Auftragsverlusten Kurzarbeit anmeldet, kann der Zeitraum dafür bis Mitte 2012 betragen.
Erstattung der Sozialbeiträge bis März 2012
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt dabei einen Teil des Lohnes. In den ersten sechs Monaten trägt die BA die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge - ab dem siebten Monat sogar komplett.
Diese bislang bis Ende 2010 befristete Erstattungssonderregelung wird durch das Beschäftigungschancengesetz um 15 Monate verlängert. Sie gilt jetzt bis Ende März 2012.
Weitere bewährte Regelungen verlängert
Zum Gesetz gehören außerdem verschiedene befristet geltende arbeitsmarktpolitische Instrumente für ältere Beschäftigte und Berufseinsteiger.
So werden bis Ende 2011 verlängert:
- die Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer in kleinen und mittelgroßen Unternehmen,
- der Eingliederungszuschuss für Ältere,
- die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer.
Für Berufseinsteiger werden folgende Regelungen bis Ende 2013 verlängert:
- die Regelung zur erweiterten Berufsorientierung,
- der Ausbildungsbonus für Lehrlinge insolventer Betriebe.
Dadurch kann die Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen über vier Wochen hinaus und während der Unterrichtszeit gefördert werden.
Der Ausbildungsbonus für Lehrlinge insolventer Betriebe wird verlängert, damit sie gegebenenfalls ihre Ausbildung an anderer Stelle beenden können. Denn die Gefahr der krisenbedingten Insolvenz ist noch nicht gebannt. Im Jahr 2009 wurden immerhin 2.456 Ausbildungsboni in Insolvenzfällen bewilligt.
Außerdem können sich durch das Gesetz weiterhin Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern. Damit sollen Hemmnisse beim Schritt in die Selbstständigkeit abgebaut und Erwerbstätigkeit gefördert werden.
Transferförderung optimiert
Nicht zuletzt werden die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und das Transferkurzarbeitergeld optimiert. In Zeiten der noch andauernden Krise müssen sich Unternehmen noch rascher den veränderten Bedingungen anpassen. Das bringt Strukturveränderungen und mitunter Personalabbau mit sich.
Muss Personal abgebaut werden, bietet das Arbeitsförderungsrecht mit den Transferleistungen eine Lösung. Ziel der Optimierung ist es, betroffene Arbeitnehmer schneller wieder in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren.
