Bisher wurden Geschäftsleiter und Angestellte von Banken und Versicherungen vor allem für kurzfristige Geschäftserfolge finanziell belohnt. Misserfolge dagegen zu wenig sanktioniert. Diese Vergütungspraxis trug dazu bei, dass vor allem Banken zu hohe Risiken übernahmen – eine wesentliche Ursache der weltweiten Finanzkrise.
Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen dem jetzt entgegenwirken. Banken und Versicherungen sollen ihre Vergütungssysteme angemessen und transparent gestalten und so an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausrichten.
Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Angemessene und transparente Vergütungen
Das Bundesfinanzministerium wird die neuen Anforderungen im Einzelnen in zwei begleitenden Rechtsverordnungen regeln. Diese betreffen unter anderem die Ausgestaltung und Überwachung der Vergütungssysteme, die Vergütungszusammensetzung und Vergütungskriterien.
Banken und Versicherungen werden außerdem zur Offenlegung ihrer Vergütungssysteme verpflichtet.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird stärkere Eingriffsrechte erhalten. Sie kann künftig unangemessen hohe Bonuszahlungen unterbinden, wenn es die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens verlangt.
Internationale Vereinbarungen
Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetz neue internationale Prinzipien und Standards in deutsches Recht um. Es soll spätestens im Oktober 2010 in Kraft treten.
Die Staats- und Regierungschefs der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G 20) hatten die neuen Prinzipien und Standards bei ihren Finanzgipfeln im April und September 2009 gebilligt. Ebenso berücksichtigt sind die geplanten Vorgaben der Europäischen Union zur Überprüfung der Vergütungspolitik der Banken durch die Bankenaufsicht.

