Mittwoch, 17. März 2010
Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
Der Bundeshaushalt 2010 sieht für die Bundeskanzlerin und das Bundeskanzleramt Ausgaben in Höhe von 1,844 Milliarden Euro vor.
Aus diesem Etat werden nicht nur die Aufgaben des Bundeskanzleramtes finanziert. Dazu gehören auch die Aufgaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA).
Für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung werden dem BPA 2010 rund 16 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Damit werden Bürgerinnen und Bürger über die Politik der Bundesregierung informiert: durch Broschüren, Faltblätter, Anzeigen und im Internet.
Kulturhaushalt 2010 trotz schwieriger Rahmenbedingungen gestärkt
Trotz schwieriger Haushaltslage sieht der Bundeshaushalt 2010 für den Kulturstaatsminister eine moderate Erhöhung vor. Hierin sind enthalten eine Verstärkung der Mittel im Bereich der kulturellen Bildung um 2 Millionen Euro sowie die Erhöhung der Mittel für die Aufarbeitung der SED-Diktatur um rund 1 Million Euro. Die Aufarbeitung soll unter anderem durch die Einrichtung eines koordinierenden Zeitzeugenbüros und die Errichtung einer Jugendbegegnungsstätte unterstützt werden.
Über den Regierungsentwurf hinaus sind zusätzlich 4 Millionen Euro für ein Programm zur Digitalisierung von Kinos vorgesehen. Ein gemeinsames Projekt des Bundes, der Filmwirtschaft und der Filmförderanstalt soll dazu beitragen, die Digitalisierung der Kinos insbesondere in den ländlichen Regionen zu ermöglichen und die Vielfalt der Kinolandschaft für die Zukunft zu erhalten.
Ebenfalls zusätzlich wurden 500.000 Euro zum Erhalt schriftlichen Kulturgutes bewilligt, womit unter anderem die Einrichtung einer Koordinierungsstelle ermöglicht wird.
Im Kulturhaushalt 2010 sind damit zusätzliche Mittel in Höhe von rund 22 Millionen Euro vorgesehen. Das entspricht einer Erhöhung von fast 2 Prozent. Das Gesamtvolumen des Haushaltes des Kulturstaatsministers beträgt rund 1,2 Milliarden Euro.
