Der Bundesrat billigte heute das Gesetz, das den Zugang, die Verbreitung und die Besitzverschaffung von kinderpornographischen Inhalten erschwert. Wer im Internet kinderpornografische Seiten aufruft, bekommt künftig ein Stop-Schild zu sehen. Für die technische Sperrung sorgen die Internetdienstleister.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen würdigte das Gesetz als klares gesellschaftliches Signal für die Rechte der Kinder. Damit werde deutlich, dass die Würde eines Kindes online genau so geschützt werden müsse wie in der realen Welt, sagte die Ministerin. Es sei eine schwere Straftat, Kinder zu vergewaltigen, dies zu filmen, zu verbreiten und Geld damit zu verdienen.
Internetanbieter als Verbündete
Das Gesetz verpflichtet alle großen privaten Internetanbieter, den Zugang zu einschlägigen Seiten zu behindern.
Deutschland hatte bereits im April mit fünf großen Internetserviceprovidern in Deutschland eine Vereinbarung geschlossen, in der sich die unterzeichnenden Internetanbieter verpflichtet haben, innerhalb eines halben Jahres Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren.
Kritik, wonach die Seitensperrungen der Anfang einer umfassenden Internetzensur sein könnten, wies Ursula von der Leyen entschieden zurück: "Es ist zynisch, in diesem Zusammenhang von Zensur zu sprechen, denn Vergewaltigungen von Kindern können nicht etwas sein, das in der Massenkommunikation zugänglich ist."
Erfahrungen in zahlreichen europäischen Ländern wie Norwegen, Italien und Großbritannien zeigen, dass Sperrungen wirkten. Auch in Ländern wie Neuseeland und Kanada werden solche Webseiten gesperrt.
Kein Generalverdacht für normale Surfer
Die Daten von Besuchern der mit einem Stoppschild gekennzeichneten Webseiten werden nicht gespeichert. "Hier soll kein Generalverdacht ausgesprochen werden", sagte die Ministerin. Immerhin gerieten viele Menschen auch zufällig auf diese Seiten.
Die Sperrung solle präventiven Charakter haben, damit Menschen gar nicht erst in den Bereich der Kinderpornografie gelangten. Für ganz normale Surfer seien die Sperren nicht leicht zu umgehen. Die Seiten bleiben im Netz, allein der Zugriff wird erschwert.
Unabhängig geprüfte Sperrliste
Das Bundeskriminalamt erfasst kinderpornografische Angebote auf einer Sperrliste, die ein unabhängiges Gremium prüft. Anhand dieser Listen blockieren die Provider den Zugang zu den entsprechenden Internetauftritten.
Mit diesen Regelungen betritt die Bundesregierung gesetzgeberisches Neuland. Zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes soll deshalb eine Evaluierung erfolgen. Geändert werden das Telemediengesetz und das Telekommunikationsgesetz.

