Navigation und Service

Klimaschutz und Energiesparen für Mieter und Eigentümer

Zum IEKP gehört die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes. Neben ordnungsrechtlichen Vorgaben hat die Bundesregierung umfangreiche Fördermaßnahmen zur Energieeinsparung und zum Einsatz erneuerbarer Energien vorgesehen. 

Zentrale Rolle für Gebäudebereich

Der Endenergieverbrauch liegt im Gebäudebereich bei 40 Prozent. Das entspricht einem 20 prozentigen Anteil an Kohlenstoffdioxid jährlich. Eine Ursache hierfür ist, dass drei Viertel aller Wohngebäude vor 1979 errichtet worden sind. Damit entsprechen sie nicht einmal der ersten Wärmeverordnung, dem Vorreiter der Energieeinsparungsverordnung (EnEV). Ein anderer Grund liegt allerdings auch im Verbrauch. Warmwasser und Heizung machen in privaten Haushalten drei Viertel des Energieverbrauchs aus. Viel Energie und Geld ließe sich sparen, wenn die Gebäude besser wärmegedämmt und mit effizienten Heizungssystemen ausgestattet wären.

Mieter, Mieterinnen, Vermieter, Vermieterinnen, Eigentümer oder Eigentümerinnen unterschätzen oft das enorme Einsparpotenzial, das Umwelt und Finanzen schont. Beispielsweise sind seit 1990 die Heizkostenpreise um fast 40 Prozent gestiegen. Jetzt muss für ein Quadratmeter rund 1 Euro an Heizkosten gezahlt werden. Bei einer 80m2 großen Mietwohnung sind dies circa 960 Euro im Jahr. Nach einer Sanierung, zum Beispiel im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms, können bis zu 500 Euro im Jahr gespart werden.

Was ändert sich?

Wer ab Oktober 2009 neu baut, ist verpflichtet einen bestimmten Anteil des Wärmebedarfs aus regenerativen Energien zu decken. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Verschärfung der Energieeinsparverordnung. Außerdem führt die Bundesregierung das CO2-Gebäudesanierungsprogramm weiter und will den Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung auf 14 Prozent bis 2020 erhöhen.

Investitionen in erneuerbare Energien im Gebäudebereich lohnen sich: Man tut nicht nur dem Klima etwas Gutes, sondern spart auch Geld dabei. Denn die Amortisationszeiten für zum Beispiel Solarthermie-Anlagen verkürzen sich durch die Förderung beträchtlich.

Die Bundesregierung will das CO2-Sanierungsprogramm für Altbauten bis 2011 fortsetzen und gleichzeitig höhere Anforderungen an die Errichtung von Neubauten stellen. Für die energetische Sanierung älterer Bauten stellt die Bundesregierung allein für 2009 rund 1,5 Milliarden Euro für dieses Programm zur Verfügung.


Energieeinsparverordnung 2009 
Nachtstromspeicherheizung   
Betriebskosten bei Mietwohnungen 
CO2-Gebäudesanierungsprogramm 
Investitionspakt 2008 
Energetische Sanierung von Bundesgebäuden 
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

IEKP trägt zum besseren Verständnis für Klimaschutz bei

Das IEKP sieht vor, die Öffentlichkeit über Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Klimaschutzmaßnahmen zu informieren und zu beraten. Neben der Energieberatung der Verbraucherzentralen gibt es die „Vor-Ort-Beratung in Wohngebäuden“, die seit 1.Mai 2008 ein vereinfachtes Antragsverfahren hat.

Die verschiedenen Informationskampagnen und -angebote der Deutschen Energie- Agentur GmbH (dena) sollen weiterentwickelt werden. Seit 2002 führt die dena die bundesweiten Kampagnen „Effiziente Stromnutzung“ (Initiative EnergieEffizienz) und „Zukunft Haus“ (Energieeffizienz im Gebäudebereich) durch.

Informationsprogramme  

Energieberatung der Verbraucherzentralen  
"Vor-Ort-Beratung"  
"Zukunft Haus"   
"Initiative EnergieEffizienz"