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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Mittwoch, 28. Juli 2010

Schutz vor künstlicher optischer Strahlung am Arbeitsplatz

Egal, ob in kleinen oder großen Betrieben: Die Vorschriften der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung gewährleisten mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte am Arbeitsplatz. Die neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung trat am 27. Juli 2010 in Kraft.

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