Mittwoch, 16. November 2011
Bessere Leistungen für Demenzkranke
Mit den im Kabinett beschlossenen Eckpunkten wird die Pflege Demenzkranker deutlich verbessert. Zugleich werden Angehörige und Familien entlastet. Der Pflegeberuf soll attraktiver werden.
"Ich bin sehr zufrieden", so Bundesminister Bahr nach der Kabinettsitzung. "Mit der Reform stärken wir den Zusammenhalt in der Gesellschaft und entlasten die Familienangehörigen. Der besondere Betreuungsaufwand bei Demenz wird besser abgebildet."
In unserer immer älter werdenden Gesellschaft steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen weiter an: Heute sind es ca. 2,4 Millionen Menschen, in wenigen Jahrzehnten werden es über 4 Millionen sein. Auch die Zahl der Demenzkranken – derzeit 1,4 Millionen – wird deutlich ansteigen. Die speziellen Hilfen, die Demenzkranke benötigen, werden derzeit durch die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichend abgedeckt.
Deshalb soll die Pflegeversicherung weiterentwickelt werden. Im Kabinett wurden am 16.11.2011 die Eckpunkte für die Pflegereform beschlossen.
Ambulant vor stationär
Bis ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wirksam wird, sollen Demenzkranke als Übergangslösung kurzfristig zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. Pflegebedürftige sollen zwischen Leistungspaketen und Zeiteinheiten, deren Ausgestaltung sie mit dem Pflegedienst vereinbaren können, frei wählen dürfen.
Der Grundsatz "ambulant vor stationär" soll gestärkt werden. Das heißt, dass es für Demenzkranke neue Wohnformen geben soll. Dafür wird es eine zweckgebundene Pauschale für eine Pflegekraft in der Wohngruppe geben.
Pflegende Angehörige sollen mehr Unterstützung erfahren, indem ihnen die Teilnahme an Rehamaßnahmen erleichtert wird.
Sie sollen leichter als bisher die Pflege unterbrechen, eine Auszeit nehmen können. Die Pflege von mehreren Personen soll rentenrechtlich besser berücksichtigt werden.
Nachhaltig finanzieren
Die Finanzierung der Pflege soll ab 2013 auf eine nachhaltigere Grundlage gestellt werden. Einerseits wird der Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,1 Prozent angehoben. Andererseits wird der Einstieg in die steuerlich geförderte private Vorsorge erfolgen.
Die Attraktivität des Pflegeberufs soll gesteigert werden, z. B. durch einheitliche Berufsausbildung für Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege.
Auf der Grundlage dieser Eckpunkte wird das Bundesministerium für Gesundheit in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf erarbeiten. "Wir sind im Zeitplan", so Bundesminister Bahr, "das Gesetz könnte schon im 1. Halbjahr 2012 in Kraft treten. Noch vor der Beitragserhöhung 2013 sind erste Verbesserungen für Pflegebedürftige möglich."
Und im Laufe dieser Legislaturperiode werden auch die Arbeiten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff abgeschlossen.
