Freitag, 4. März 2011
Magazin für Soziales und Familie
Die Bildung der Kinder darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb hat die Bundesregierung ein Bildungspaket auf den Weg gebracht für Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen. Bildung wird jedoch auch auf dem weiteren Lebensweg gefördert.
- Bildungspaket für Kinder
- Auftrag vom Bundesverfassungsgericht
- Regelsätze werden erhöht
- Bildungspaket bringt neue Chancen für Kinder
- Was ist drin im Bildungspaket?
- Wer ist Ansprechpartner für die Familien?
- 1,6 Milliarden für Bildung und soziale Teilhabe der Kinder
Bildungspaket für Kinder
Geschafft: Bund und Länder haben sich über die Neugestaltung von Leistungen für Langzeitarbeitslose und deren Kinder geeinigt: Die Regelsätze für den Lebensunterhalt sind neu berechnet. Für Kinder und Jugendliche gibt es zusätzlich das Bildungspaket. Am 25. Februar haben der Bundestag und der Bundesrat das neue Gesetz beschlossen.
Bundessozialministerin Ursula von der Leyen freut sich über das gute Ergebnis: "Unterm Strich sind die Kinder und die Kommunen Hauptgewinner. Das Bildungspaket bringt allen bedürftigen Kindern Teilhabe und vor allem endlich mehr Chancen, selbst aus dem Kreislauf vererbter Armut herauszukommen."
Auftrag vom Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9. Februar 2010 über die Gesetze zu Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) und Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch II) zu entscheiden. Das Urteil forderte, die Regelsätze für leistungsberechtigte Erwachsene und Kinder nachvollziehbar zu berechnen. Dabei sollten die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. Außerdem muss die Höhe der Regelsätze regelmäßig vom Gesetzgeber überprüft und ein nachvollziehbarer Mechanismus für die Anpassung gefunden werden.
Nach langen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz am 25. Februar 2011 beschlossen.
Regelsätze werden erhöht
Ab 1. Januar 2011 steigen die Regelsätze der Grundsicherung für rund 4,7 Millionen Leistungsempfänger in zwei Stufen: Rückwirkend zum 1.1.2011 wird der Regelsatz um fünf Euro auf 364 Euro monatlich erhöht. Ab 1. Januar 2012 kommen weitere drei Euro monatlich hinzu.
Zusätzlich steht zum 1. Januar 2012 die reguläre jährliche Anpassung an. Diese orientiert sich an der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2010 bis Juni 2011 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.
Für die Neuberechnung des Regelsatzes hat die Bundesregierung die Daten des Statistischen Bundesamtes zugrundegelegt. Ab dem 1.Januar 2011 gelten
- 364 Euro für alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte
- 328 Euro für Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften, und
- 291 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben.
Kinder und Jugendliche erhalten ein eigenständig berechnetes Sozialgeld:
- 287 Euro für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
- 251 Euro für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren und
- 215 Euro für Kinder unter 6 Jahren.
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit und Übungsleiter bis 175 Euro monatlich werden auf den Regelsatz nicht angerechnet.Die neuen Regelsätze werden ab 1. April 2011 zusammen mit der Nachzahlung seit 1. Januar 2011 von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.
Bildungspaket bringt neue Chancen für Kinder
Das Bildungspaket richtet sich an die Kinder von Grundsicherungsempfängern, von Geringverdienern ("Aufstockern") und an Familien, die Wohngeld beziehen.
Rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche können von den Leistungen des Bildungspakets profitieren.
Was ist drin im Bildungspaket?
- Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Schule, Hort oder Kita ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.
- Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
- Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.
- Schulbedarf und Ausflüge: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro - insgesamt 100 Euro. Zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.
- Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben erstattet.
- Außerdem können die Kommunen Schulsozialarbeiter einstellen.
Wer ist Ansprechpartner für die Familien?
Für Arbeitslosengeld II und Sozialgeldbezieher setzen die Kommunen das Bildungspaket im Jobcenter um. In diesen Fällen erhalten Familien alle Leistungen des Bildungspakets aus einer Hand. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig.
Die Kommune (z.B. Rathaus oder Bürgeramt) benennt diesen Familien den zuständigen Ansprechpartner für das Bildungspaket. Die Leistungen des Bildungspakets werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt. So kommen sie direkt und zielgenau den Kindern zugute. Mit der Bezahlung haben die Familien in der Regel nichts zu tun.
1,6 Milliarden für Bildung und soziale Teilhabe der Kinder
Der Bund übernimmt für die Kommunen die vollen Kosten für das Bildungspaket. Das finanzielle Gesamtvolumen des Bundes beträgt 2011 bis 2013 rund 1,6 Milliarden Euro. Darin enthalten sind auch die Kosten, die die Kommunen für die Einstellung von Schulsozialarbeitern aufwenden.
