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Dienstag, 7. Dezember 2010

Mehr Nachhaltigkeit in der Bundesverwaltung

Ökostrom in Bundesgebäuden, Video-Konferenzen statt Dienstreisen, energieeffizientere Produkte – die Bundesregierung macht Ernst mit der Nachhaltigkeit im eigenen Behördenalltag. Der zuständige Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beschloss dazu ein umfangreiches Programm.

Junge Frau arbeitet an einem Computer.Bild vergrößern Bürogeräte sollen energieeffizient arbeiten Foto: Ulf Dieter

Bundesminister Ronald Pofalla forderte als Vorsitzender des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung die Ministerien und anderen Bundesbehörden auf, die nationale Nachhaltigkeitsstrategie im Behördenalltag umzusetzen. Er sagte: „Nachhaltigkeit ist für die Bundesregierung mehr als ein allgemeines Leitprinzip etwa für die Haushaltssanierung oder eine langfristige Energiepolitik; Nachhaltigkeit verlangt konkretes Handeln in allen Bereichen. Die Bundesregierung nimmt das auch für ihren eigenen Geschäftsbereich Ernst.“

Am 6. Dezember 2010 wurde das Programm „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ vom Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Es geht darum, nachhaltiges Handeln zum Grundprinzip der Arbeit von Ministerien und weiteren Bundesbehörden zu machen. Nach vier Jahren wird das Programm überprüft.

 

Kernpunkte des Maßnahmenprogramms


Nachhaltiges Bauen
: Bundesbauten müssen sich künftig an den Anforderungen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen ausrichten. Die Vorgaben für neue Bundesbauten enthalten einen Leitfaden Nachhaltiges Bauen. Er gibt verbindliche Mindestanforderungen für Bundesbauten vor.

Reduzierung der CO2- Emissionen: Die Bundesregierung knüpft an die Selbstverpflichtungserklärung vom 18. Oktober 2000 an und verfolgt das weitergehende Ziel einer Reduzierung der CO2- Emissionen aus ihrem Geschäftsbereich um 50 Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990.

Erneuerbare Energien: Die Bundesregierung baut die Nutzung erneuerbarer Energien insbesondere bei der Wärmeversorgung aus. Mit einem energetischen Sanierungsfahrplan für die Gebäude der Bundesressorts sowie der Behörden der Geschäftsbereiche soll ein Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes aus dem Gebäudebereich geleistet werden.

Mit der freiwilligen Einführung von Energie-/Umweltmanagementsystemen in den Liegenschaften des Bundes soll der Energie- und Ressourcenverbrauch reduziert werden.

umbruch

Nachhaltige Produkte: Bei der öffentlichen Beschaffung werden die Bundesbehörden im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen und unter Beachtung des vergaberechtlichen Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes verstärkt die Leitprinzipien einer nachhaltigen Entwicklung beachten. Dabei geht es zum Beispiel um höchste Energieeffizienzklassen bei Bürogeräten oder um ein entsprechendes Label wie den Blauen Engel. Auch Recyclingpapier oder ein energieeffizienter Fuhrpark spielen eine Rolle.

Umweltschutz: Eine große Bedeutung für die Reduzierung von Umweltbelastungen haben die Umstellung auf Ökostrom und die Reduzierung von Dienstreisen durch verstärkte Nutzung von Videokonferenzen beziehungsweise die Nutzung der Bahn.

Für Veranstaltungen, insbesondere Großveranstaltungen wurde ein Leitfaden erarbeitet. Dieser enthält Empfehlungen, wie Veranstaltungen umweltgerecht, sozial verträglich und wirtschaftlich gestaltet werden können. Diesen sollen die Bundesbehörden nutzen, wenn sie Tagungen, Konferenzen und ähnliche Veranstaltungen durchführen.

Familien-Audit: Ein wichtiger Punkt ist auch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu gibt es bereits jetzt bei den Ressorts eine Vielzahl an Maßnahmen. Dies soll durch laufende Familien-Audits weiter verbessert werden.