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Freitag, 10. September 2010

Gewinne für erneuerbare Energien abschöpfen

Die Energieversorgungsunternehmen haben sich vertraglich verpflichtet, einen Teil der Gewinne aus der längeren Laufzeit der Kernkraftwerke in einen Fonds einzuzahlen. Diese Mittel sollen in Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien investiert werden. Vorwürfe, es solle etwas verheimlicht werden, hat die Bundesregierung zurückgewiesen.

Windpark vor der Küste von NordwalesBild vergrößern Mehr Geld für den Ausbau erneuerbarer Energien Foto: picture-alliance/ dpa

Die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke führt für die Betreiber zu erheblichen zusätzlichen Gewinnen. Die Regierung wird etwa die Hälfte davon abschöpfen. Dies geschieht zum einen durch die Kernbrennstoffsteuer. Zum anderen haben sich die Energieversorgungsunternehmen in einen Vertrag dazu verpflichtet, Beiträge in einen Fonds zu zahlen. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, es gebe nichts zu verheimlichen und die Vereinbarung sei auch kein Geheimvertrag. Es sei nie beabsichtigt gewesen, die Eckpunktevereinbarung der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Sie sei aber zuerst den Bundestagsfraktionen vorgelegt und dann erst veröffentlicht worden.

Mit diesem Fonds stehen verlässlich jedes Jahr zusätzlich zunächst 300, dann 200 Millionen Euro für erneuerbare Energien zur Verfügung. Die Kernenergie hat hier eine echte Brückenfunktion: Sie trägt finanziell zum Aufbau einer klimaverträglichen erneuerbaren Energieversorgung bei. Und sie gewährleistet für einen begrenzten Zeitraum von zusätzlich zwölf Jahren im Durchschnitt eine sichere und bezahlbare Stromversorgung.

Worauf verpflichten sich die Betreiber in dem Vertrag?

  • 2011 und 2012 zahlen sie 300 Millionen Euro in den Fonds ein, 2013 bis 2016 pro Jahr 200 Millionen. Allerdings sind diese Beiträge „nicht rückzahlbare Vorausleistungen“ für die Förderbeiträge, die erst ab 2017 mit dem Auslaufen der Kernbrennstoffsteuer berechnet werden. „Nicht rückzahlbar“ bedeutet, dass die Betreiber diese Beträge nicht zurückverlangen können, wenn sich beispielsweise an den Laufzeiten wieder etwas ändern sollte.
  • Ab 2017 fließen für jede Megawattstunde Atomstrom 9 Euro Förderbeitrag. Bei steigenden Strompreisen erhöht sich auch dieser Betrag. Fallen die Preise, sinkt er entsprechend. Die bereits 2011 bis 2016 gezahlten Beiträge sind hiervon abzuziehen.

Unter welchen Bedingungen vermindern sich die Verpflichtungen der Betreiber?

  • Wenn Investitionen in höhere Sicherheitsauflagen, die im Energiekonzept ebenfalls geplant sind, anfallen, können sich diese Förderbeträge vermindern: Ab einem Investitionsvolumen von 500 Millionen Euro für das betreffende Kernkraftwerk;
  • wenn die Kernbrennstoffsteuer erhöht oder verlängert wird;
  • wenn die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke wieder aufgehoben wird.

Die Gewinnung von Energie aus Sonne, Wind & Co ist teurer als durch herkömmliche Träger. Blockiert billiger Atomstrom nicht den Ausbau der regenerativen Energien, weil sich Investitionen in erneuerbare Energien nicht lohnen, wenn Strom billig ist?

Die KKW-Laufzeitverlängerung ermöglicht einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien, weil mit dem Förderfonds in erheblichem Umfang zusätzliche Mittel dafür zur Verfügung stehen. Außerdem werden die erneuerbaren Energien weiterhin begünstigt. Die Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetz macht auch künftig die Investitionen in regenerative Energie rentabel.

Warum müssen die Betreiber weniger in den Förderfonds bezahlen, wenn sie mehr als 500 Millionen in die Sicherheit investieren?

Einnahmen der KKW-Betreiber, die in die Sicherheit investiert werden müssen, schmälern den Gewinn.  Bundesregierung und Energieversorger gehen derzeit von einem Aufwand von bis zu 500 Millionen Euro aus. Die Bundesregierung hat angekündigt, Gewinne abschöpfen zu wollen.  Sofern Sicherheitsinvestitionen höher als 500 Millionen Euro ausfallen, mindert dies die Gewinne stärker als bislang unterstellt. In dem Umfang, wie  Gewinne  nicht erzielt werden, weil  zusätzliche Investitionen anstehen, können sie auch nicht abgeschöpft werden.

Können die Unternehmen sich mit den Fondsbeiträgen aus den geplanten höheren Sicherheitsauflagen „rauskaufen“?

Nein. An den Sicherheitsauflagen kommt kein Betreiber vorbei. Das hat Priorität. Eine Verrechnung mit den Förderbeiträgen ab 500 Millionen Euro bedeutet: Hohe Investitionen in neue Sicherheitsauflagen kann die Beiträge schmälern, nicht umgekehrt. Wer in den Fonds einzahlt, ist deswegen nicht von notwendigen Nachrüstungen befreit.

Warum werden die Beträge bereits ab 2011 „im Voraus“ fällig, wenn sie formal erst ab 2017 auf die Strommengen erhoben werden?

Hintergrund für dieses Verfahren ist, dass man eine doppelte Belastung durch Kernbrennstoffsteuer und Fondsabgabe vermeiden will. Deswegen wird der Fonds erst gespeist, wenn die Kernbrennstoffsteuer ausläuft. Andererseits soll möglichst früh Geld für erneuerbare Energien zur Verfügung stehen. Deswegen zahlen die Betreiber bereits ab 2011 - können das dann aber verrechnen.