Navigation und Service

Mittwoch, 18. August 2010

Bürokratischer Aufwand im Zuwendungsrecht: Abschlussbericht erschienen

Staatliche Zuwendungen ermöglichen vielen Organisationen und Einrichtungen ihre Arbeit und die Durchführung von Projekten. Wenn der Staat finanzielle Mittel bereitstellt, ist dies aber auch an Berichts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten geknüpft. Bundesregierung und Statistisches Bundesamt haben gemeinsam den Aufwand aus diesen Bestimmungen ermittelt, um kosten- und zeitintensive Vorschriften aufzudecken.

Bürokratischer Aufwand im Zuwendungsrecht. Abschlussbericht zur Ermittlung des bürokratischen Aufwands erschienen.

Viele Organisationen und Einrichtungen erhalten zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben und für die Umsetzung bestimmter Projekte durch die Bundesregierung finanzielle Unterstützung in Form von Zuwendungen.

Diese Art der Förderung reicht von der Finanzierung gemeinnütziger Institutionen, wie z. B. Stiftungen oder Entwicklungshilfeorganisationen bis hin zu Projekten im Bereich Forschung und Innovation. Dabei ist die Bereitstellung finanzieller Mittel durch den Staat an eine ganze Reihe von Formalitäten, wie z. B. Berichts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten, geknüpft. Dies fängt bei der Beantragung einer Zuwendung an, gilt den Abruf der Fördermittel, für die Bewirtschaftung, bis hin zur Abrechnung und dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel.

Damit auch die Empfänger von Zuwendungen in Zukunft so wenig wie möglich belastet werden, hat es sich die Bundesregierung in ihrem Programm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ zum Ziel gesetzt, auch in diesem Bereich überflüssige Bürokratie durch Informationspflichten zu reduzieren. Deshalb hat das Statistische Bundesamt im Auftrag der Bundesregierung Zuwendungsempfänger befragt, um kosten- und zeitintensive Vorschriften im Zuwendungsrecht aufzudecken. Durch eine Bürokratiekostenmessung mit dem Standardkosten-Modell wurde der Aufwand für die einzelnen Informationspflichten aus den Bestimmungen zum Zuwendungsrecht ermittelt.

Die wesentlichen Ergebnisse haben Bundesregierung und Statistisches Bundesamt in einem Abschlussbericht zusammengefasst.