Mittwoch, 18. August 2010
Persönlichkeitsrechte schützen
Die Bundesregierung prüft zurzeit, ob und wie der gesetzliche Datenschutz an das Internetzeitalter anzupassen ist. Es geht um einen ausgewogenen Ausgleich von Datenschutz und wirtschaftlichen Interessen. Auch die grundsätzlich möglichst uneingeschränkte Nutzung des Internets soll gewahrt bleiben. Für den Herbst sollen weitere Maßnahmen für mehr Rechssicherheit im Internet vorbereitet werden.
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Google Street View sammelt Geodaten
Foto: picture-alliance/dpa
Auch angesichts der Ankündigung von Google, Fotos deutscher Innenstädte im Internet zu veröffentlichen, setzt sich die Bundesregierung mit entsprechenden Fragen des Datenschutzes auseinander.
Weitere Maßnahmen bis Herbst
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des Datenschutzgesetzes beschlossen. Sie ist sich der dort behandelten Problematik bewusst und prüft derzeit den entsprechenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Bis zum Herbst sollen weitere Maßnahmen zur Stärkung der Rechtssicherheit im Internet vorbereitet werden. Auch im Koalitionsvertrag ist bereits vereinbart worden, das Bundesdatenschutzgesetz zukunftsfest und technikneutral auszugestalten.
Datenschutz verpflichtet
Auch bei so genannten Geoinformationen – also beispielsweise Bildern und Angaben zu Ortszentren – ist der Datenschutz unter anderem von möglicherweise betroffenen Bewohnern zu wahren. Dasselbe gilt für Persönlichkeitsrechte. Schon jetzt ist der höchstpersönliche Lebensbereich des Einzelnen besonders geschützt.
Umfassende Lösung notwendig
Für den 20. September lädt Bundesinnenminister Thomas de Maizière Unternehmen, Datenschützer, Verbraucherschützer, Wissenschaftler sowie Verbraucherschutz- und Justizministerium zu einem Spitzengespräch ein. Themen sind die Digitalisierung von Stadt und Land sowie die Chancen und Grenzen von öffentlichen und privaten Geodatendiensten. Nach diesem Gespräch werden Lösungsvorschläge für den Umgang mit den sogenannten Geodatendiensten vorgelegt.
Eine gesetzliche Regelung müsste einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen des Datenschutzes einerseits und wirtschaftlichen Interessen andererseits gewährleisten. Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssen gewahrt bleiben.
Das Internetunternehmen Google will im Herbst auch in Deutschland seinen Dienst "Street View" starten. Dabei werden in dreidimensionalen Fotoansichten alle Gebäude gezeigt, die an öffentlichen Straßen stehen. Der Dienst soll für die Städte Berlin, Bonn, Bremen, Bielefeld, Bochum, Dresden, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Mannheim, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal angeboten werden.
