Navigation und Service

Montag, 2. August 2010

Neues EU-Kennzeichen für Bio-Produkte

In den Ländern der Europäischen Union gilt seit dem 1. Juli ein neues Biosiegel für vorverpackte Bio-Lebensmittel. Es ist Pflicht für Bio-Produkte aus den EU-Staaten. Die einheitliche Kennzeichnung soll das Vertrauen der Verbraucher in Erzeugnisse, die als Öko- oder Bio-Produkte ausgewiesen sind, stärken und rechtfertigen.

Das neue EU-Zeichen für Bio-Qualität: Blatt auf hellgrünem Untergrund, dessen Umrisse durch 12 weiße EU-Sterne gekennzeichnet sind,Bild vergrößern Das neue EU-Zeichen für Bio-Qualität Foto: Europäische Kommission

Logo besteht aus dem Wort Bio auf einem gruen umrandeten SechseckBild vergrößern Nationales Biosiegel Foto: Sebastian Bolesch

Neben dem neuen EU-Gemeinschaftslogo bleiben länderspezifische Kennzeichen gültig. Das heißt: Deutsche Hersteller können ihre Bioprodukte auch weiterhin mit dem nationalen Biosiegel und den Zeichen der privaten Verbände kennzeichnen. Sie müssen aber auch das neue EU-Biosiegel verwenden.

Das neue EU-Logo mit einem geschwungenem Blatt aus zwölf Europasternen ersetzt das bisherige EU-Biosiegel: eine Ähre im Sternenkranz auf blauem Grund.
 

Mindestens 95 Prozent der Zutaten ökologisch angebaut

Mit dem EU-Logo gekennzeichnete Produkte müssen die Standards der EG-Öko-Verordnung einhalten. Mindestens 95 Prozent der Zutaten müssen aus Öko-Landbau stammen. Für diese Landwirtschaftsform gelten folgende Vorschriften:
 
Pflanzenanbau 

  • Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit durch spezielle schonende Bearbeitung der Böden und mehrjährige Fruchtfolgen

  • grundsätzlicher Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und mineralischen Stickstoffdünger. Pflanzenschutz setzt auf vorbeugende Maßnahmen (günstige Pflanzennachbarschaften, Sortenwahl et cetera). Unkraut wird zum Beispiel durch richtige Fruchtfolge und Bodenbedeckung (etwa mit Stroh) oder auch durch Eggen und Hacken bearbeitet.

  • grundsätzliche Verwendung von ökologisch vermehrtem Saatgut und ergänzende Dünge- und Pflanzenschutzmittel nur, sofern sie in speziellen Positivlisten aufgeführt sind.

  • Einsatz von Gentechnik ist verboten.

  • deutlich weniger Zusatzstoffe (nur 47 von über 300 sind erlaubt)


 Tierhaltung 

  • Tiere müssen Auslauf haben, Anbindehaltung ist grundsätzlich verboten.

  • In den Futtertrog kommen ökologisch erzeugte Produkte.

  • Die Tiere werden vor allem durch die Förderung der natürlichen Widerstandskraft gesund gehalten.

  • Höchstmögliche Verbrauchersicherheit durch regelmäßige Kontrollen und Herkunftsnachweis für ökologisch erzeugtes Fleisch.


Biobetriebe streben Kreislaufwirtschaft mit möglichst geschlossenen Nährstoffzyklen an. Dies gelingt vor allem, wenn Pflanzenbau und Tierhaltung miteinander kombiniert sind: Ein Teil der angebauten Pflanzen dient den Tieren als Futter; die Exkremente der Tiere wiederum können die Landwirte zum Düngen der Felder verwenden.

Die Bezeichnung "Bio" und "Öko" sind gesetzlich geschützte Begriffe. Sie sind gleichwertig und austauschbar. Produkte, die mit folgenden Begriffen gekennzeichnet sind, sind eindeutig Bio-Produkte:

•   biologisch oder ökologisch
•   kontrolliert biologisch beziehungsweise ökologisch
•   biologischer beziehungsweise ökologischer Landbau

Vorsicht ist geboten bei den Kennzeichnungen "integrierter Landbau", "aus kontrolliertem Vertragsanbau", "umweltschonend", "extensiv", "naturnah", "unbehandelt" oder "kontrolliert". Diese Begriffe weisen nicht auf eine Produktion oder Verarbeitung im Sinne des ökologischen Landbaus hin. Diese Produkte sind keine Lebensmittel in Bio-Qualität!

Quelle: Oekoportal.de

Logo enthält Hinweise auf Kontrollstellen