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"Eine Generationsaufgabe"

Die Bundesregierung hält am Solidaritätszuschlag fest. Die Teilungsfolgen zu bewältigen, sei eine gesamtdeutsche Aufgabe, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière.
"Der Solidarpakt endet 2019. Bis dahin steht nichts zur Disposition", betonte de Maizière im Interview mit dem ZDF-"heute journal".  
 
Richter des niedersächsischen Verfassungsgerichts hatten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zuschlags zur Einkommens- und Körperschaftssteuer formuliert. Nun liegt das zugrundeliegende Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.
 
Das Gericht hat darüber dazu entscheiden, ob der 1991 eingeführte "Soli" heute noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
 

Deutschland braucht den Solidaritätszuschlag

 
Der Bundesinnenminister sprach sich dafür aus, nicht mehr vom "Aufbau Ost" zu sprechen. Vielmehr gehe es nun um die gemeinsame Abfinanzierung der gesamtdeutschen Teilungsfolgen. Die Neiddiskussionen in Ost und West müssten aufhören, so de Maizière.
 
Der Solidaritätszuschlag stellt eine Ergänzungsabgabe dar und wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Das Aufkommen aus dem Zuschlag steht allein dem Bund zu, nicht wie die Einkommensteuer Bund und Ländern gemeinsam. Der zurzeit bestehende unbefristete Solidaritätszuschlag wurde durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993 mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 1995 an eingeführt.

Das Gesetz dient der Anpassung von Staat und Wirtschaft an die veränderten Bedingungen und Aufgaben nach der Herstellung der Deutschen Einheit. Er wird sowohl in West- als auch in Ostdeutschland erhoben. Bemessung und Erhebung des Solidaritätszuschlages wird durch das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) geregelt. Der Solidaritätszuschlag ist eine direkte Steuer und steht dem Bund zu.

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