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Gemeinsam für mehr Sicherheit

Fr, 06.03.2009
Bund und Länder wollen Bürgerinnen und Bürger künftig im Katatstrophenfall noch besser schützen. Der Bundesrat hat dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt. Er regelt eine engere Zusammenarbeit bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen.
Das Gesetz sieht vor, dass der Bund die Länder bei Katastrophen wie Hochwasser oder Orkanen effektiv unterstützt. So dürfen die Länder beispielsweise Einrichtungen des Bundes für den Katastrophenschutz nun auch für ihre eigenen Aufgaben einplanen.
 
Für Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stellt die Neuregelung eine "moderne und sehr tragfähige Basis für wirksamen Bevölkerungsschutz" dar. Mit ihr werde der Katastrophenschutz nicht zuletzt auf neue "asymetrische" Bedrohungen wie den internationalen Terrorismus ausgerichtet. Diese machten neue Schutzkonstruktionen erforderlich.
 
Auch der Klimawandel bringe zunehmend Großschadenslagen mit sich, erklärte Schäuble. Zudem werde im Zeitalter der Vernetzung der Schutz kritischer elektronischer Infrastruktur immer wichtiger.
 
Gemeinsam mit den Ländern will der Bund künftig drohende Gefahrenlagen intensiver analysieren. Doch selbst wenn der Bund den Katastrophenschutz auf Ersuchen der Länder künftig zentral koordinieren könne, bleibe das operative Krisenmanagement doch fest in der Hand der Länder, betonte Schäuble.
 

Vielfältige Unterstützung

 
Die Unterstützung des Bundes für die Länder ist vielfältig angelegt: Beispielsweise können Fachkräfte der Länder an Aus- und Fortbildungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe teilnehmen. Sanitätsmaterial des Bundes dürfen die Länder auch in ihre Katastrophenvorsorge einplanen.
 
Der Bund hat sich zudem verpflichtet, das Ehrenamt zu fördern – denn ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind wichtig für den Zivil- und Katastrophenschutz.

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