Neue Kraftstoffe und Antriebe

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Neue Kraftstoffe und Antriebe

Die neue Mobilität: einsteigen, losfahren, bequem, sauber und kostengünstig ankommen. Die Annehmlichkeiten von Mobilität mit umweltfreundlichen Techniken zu verbinden, ist ein großes Ziel. Elektromobilität, Schaffung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur und andere Neuerungen sind wichtige Schritte auf diesem Weg. Finanzielle und steuerliche Anreize sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ermuntern, auf E-Mobilität umzusteigen.

6 Min. Lesedauer

An einer Stromtankstelle verbindet eine Frau den Ladestecker mit einem Elektrofahrzeug.

Alternative Antriebstechniken sind die Zukunft.

Foto: picture alliance / ZB

Künftig soll der Straßenverkehr unabhängig vom Öl werden. Denn Öl ist eine Ressource, die bald erschöpft sein wird und bei der Verbrennung eine große Menge CO2 und gesundheitsschädigende Stoffe freisetzt. Es ist deshalb nicht nur sinnvoll, sondern geboten, effiziente alternative Antriebsformen und Kraftstoffe zu entwickeln. Dann wird der städtische Verkehr fast ganz auf fossile Brennstoffe verzichten können.

Vorfahrt für Elektroautos

Für Deutschland als Nation des Automobilbaus ist es nicht unwichtig, die technologische Marktführerschaft hierin zu bewahren. Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren deshalb die Entwicklung alternativer Antriebe mit mehr als zwei Milliarden Euro gefördert. Die in dem Kontext gemeinsam mit der Automobilindustrie gegründete "Nationale Plattform Elektromobilität" (NPE) begleitete den Prozess. Sie beschäftigte sich etwa mit Themen wie Standards der neuen Technik, der Infrastruktur von Stromtankstellen sowie Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in der Elektromobilität. Der Bundesregierung übergab sie regelmäßig Bestandsaufnahmen, die auch Handlungsempfehlungen enthalten.

Ein von der NPE vorgelegter Wegweiser Elektromobilität stellte die Entwicklung der Zulassungen von Elektrofahrzeugen in Deutschland dar. Für den Zeitraum von 2017 bis 2020 empfahl die Plattform für die Umsetzung des Ziels, vor allem Forschung und Entwicklung auszubauen sowie unternehmerische Entscheidungen zugunsten einer integrierten Zell- und Batterieproduktion möglichst in Deutschland, zumindest aber in der EU, zu unterstützen.

Die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität ist seit September 2018 die Nachfolgeorganisation der Nationalen Plattform Elektromobilität.

Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigen

Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 mindestens sieben Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein sollen. Dafür müssen ausreichende Ladestationen zur Verfügung stehen.

Um den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur zu beschleunigen sieht ein im März 2020 beschlossenes Gesetz  beispielsweise vor, Wohn- und Nichtwohngebäude, die über größere Parkplätze verfügen, mit Lademöglichkeiten zu versorgen. Diese sollen die Voraussetzungen dafür schaffen, das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern.

Die Bundesregierung hatte "Schaufenster-Regionen" mit 180 Millionen Euro gefördert. Das waren groß angelegte regionale Demonstrations- und Pilotvorhaben. In ihnen erprobten die Projektpartner innovative Elemente der Elektromobilität an der Schnittstelle von Energiesystem, Fahrzeug und Verkehrssystem.

Zuvor förderte die Bundesregierung rund 220 Projekte zur Elektromobilität. Insgesamt standen dafür Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro bereit. Davon wurden rund 20 Millionen Euro in den Aufbau von Pilot-Wasserstofftankstellen und eines Batterietestzentrums investiert. Mit 130 Millionen Euro entfiel der größte Teil der Fördersumme auf das Programm "Elektromobilität in Modellregionen", das heißt hier wurden Anwendungen im Alltag getestet. Anwenderfreundlichkeit, Umweltauswirkungen und Praxistauglichkeit waren die Hauptkriterien. Mehr als 1.000 Ladestationen wurden errichtet. Testfahrer legten mit rund 2.400 Elektrofahrzeugen mehrere Millionen Testkilometer zurück. Das Programm umfasste dabei neben Pkw und Nutzfahrzeugen auch Zweiräder und Leichtfahrzeuge.

Anreize für Käufer von Elektroautos

Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Bis Ende 2025 können Interessierte dafür eine Kaufprämie - auch "Umweltbonus" genannt - erhalten. Eine zusätzliche "Innovationsprämie" verdoppelt ab sofort den staatlichen Anteil.

Wer also beabsichtigt, auf Elektromobilität umzusteigen, kann sich somit über einen höheren staatlichen Zuschuss beim Kauf eines Elektrofahrzeugs freuen - zusätzlich zum Umweltbonus.

Die Innovationsprämie  gilt seit dem 8. Juli 2020 und kann bis Ende 2022 in Anspruch genommen werden. Die hierfür notwendige Änderung der Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge ist innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 9.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 6.750 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 7.500 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 5.625 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Zum Vergleich: Vorher waren es 4.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb und 3.000 Euro für Plug-In-Hybride).

Von der "Innovationsprämie" können - auch rückwirkend - folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren:

  • Neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen werden, sowie
  • junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt.

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Ihren Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite des BAFA online stellen.

1.000 Schnellladestationen für den Mittel- und Langstreckenverkehr

Die Bundesregierung möchte die Verbreitung reiner Elektroautos vorantreiben. Dazu werden zunächst 1.000 Schnellladestandorte ausgeschrieben werden. An diesen Schnelladepunkten kann die Batterie eines Elektrofahrzeugs in rund 20 Minuten zu 80 Prozent geladen werden.

Für die – europaweite – Ausschreibung bedarf es jedoch einer Rechtsgrundlage. Diese ist mit dem Schnellladegesetz abgedeckt, das am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist.

Weitere Maßnahmen und Vorteile für den Umstieg auf Elektromobilität

  • Kfz-Steuerbefreiung für zehn Jahre für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß unter 50 Gramm pro Kilometer,
  • Wechselkennzeichen: Wer zwei E-Autos hat, kann beide mit einem Nummernschild nutzen und spart so eine Versicherungsprämie,
  • Sonderparkflächen sowie Lockerungen von Zufahrtsverboten,
  • Mitbenutzungsmöglichkeit der Busspur.

Die Bundesregierung geht mit gutem Beispiel voran: Der Fuhrpark der Bundesregierung wird schrittweise auf Elektrofahrzeuge umgestellt. Künftig soll jedes fünfte Neufahrzeug des Fuhrparks ein Elektrofahrzeug sein. Der Bund investiert hierin weitere 100 Millionen Euro.

Das Aufladen eines Elektroautos beim Arbeitgeber ist steuerfrei. Wichtig zu wissen ist, dass dies nicht als geldwerter Vorteil versteuert wird. Auch Arbeitgeber profitieren von der Regelung: sie können über die Lohnsteuer den Aufbau von Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände bezuschussen lassen.

Batterieforschung verstärkt

Schon seit 2007 unterstützt die Bundesregierung die Batterieforschung. Die neueste Maßnahme "Batterie 2020" setzt die strategische Linie fort. Sie adressiert drei Batteriematerialien. Im Fokus stehen Material- und Prozesstechnik für Lithium-Ionen-Systeme, die in näherer Zukunft zur Anwendungen gelangen werden. Neue und weiterentwickelte Materialien tragen zu einer neuen Generation von Hochenergie- und Hochleistungs-Batteriesystemen bei. Sie versprechen höhere Reichweiten für Elektrofahrzeuge bei größerer Sicherheit und geringeren Kosten.

Gasfahrzeuge weiterhin begünstigt

Die Bundesregierung fördert weiterhin Erdgasfahrzeuge. Da die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz bis auf Weiteres steuerlich begünstigt bleibt, gestalten sich die Preise entsprechend attraktiv.

Das „Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“ (NIP II) wird fortgesetzt. Denn die Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet ist längst nicht abgeschlossen. Außerdem gilt es, Wasserstoff- und Brennstoffzellen wettbewerbsfähig im Markt zu etablieren. Bis 2023 sollen bis zu 400 Wasserstofftankstellen in Deutschland verfügbar sein.

Mit der Gründung des branchenübergreifenden Unternehmens H2 Mobility Deutschland hat die Industrie die Weichen für den stufenweisen Ausbau des bundesweiten Wasserstoff-Tankstellennetzes gestellt. Dafür werden 350 Millionen Euro in die Hand genommen. Eine Förderrichtlinie zur Marktaktivierung fördert Innovationen wie beispielsweise Sonderfahrzeuge in der Logistik, autarke Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastrukturen sowie Anlagen zur Erzeugung strombasierter Kraftstoffe.

Mehr Bio-Kraftstoffe im Tank

Die Bundesregierung hat den Bio-Anteil in Kraftstoffen weiter gesteigert und den Einsatz von Bio-Kraftstoffen noch klimafreundlicher gestaltet. Es galt, technische Voraussetzungen für einen Bio-Anteil über zehn Prozent bei Benzin und sieben Prozent bei Dieselkraftstoffen zu schaffen. Die Bundesregierung strebt deshalb die Nutzung von Bio-Kraftstoffen auf Bahnverkehr und Binnenschifffahrt an.

Alle in der EU und in Deutschland verwendeten Biokraftstoffe müssen seit 2011 nachhaltig erzeugt sein. Die Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) definiert Kriterien, die sicherstellen, dass beim Biomasseanbau weltweit wertvolle Lebensräume für seltene Pflanzen und Tiere – wie Moore oder Regenwälder – erhalten bleiben. Zudem müssen die Kraftstoffe über die gesamte Wertschöpfungskette mindestens 35 Prozent Treibhausgase im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen einsparen und damit eine deutlich positive Umweltwirkung entfalten. Diese Vorgaben erhöhten sich seit 2017 auf 50 Prozent.

Bedeutung des Schienenverkehrs

Vor allem wegen des zu erwartenden steigenden Güterverkehrs, wird die Bundesregierung die Investitionen in die Schieneninfrastruktur auf hohem Niveau fortsetzen. Investitionsschwerpunkt sind der Ausbau der Knoten, die Beseitigung von Engpässen sowie der Bau spezieller Korridore für den Schienengüterverkehr.