Die wichtigsten Punkte:
- Die staatliche Förderung für Strom aus Sonne, Wind etc. wird gedeckelt. Das heißt: Förderung gibt es nur bis zu einer bestimmten Strommenge. Dadurch sollen Überkapazitäten heruntergefahren und der weitere Umbau unseres Energiesystems planbarer und berechenbarer werden.
- Bestimmte zusätzliche Förder-Boni entfallen. Außerdem müssen neue Anlagen ab einer bestimmten Größe ihren Strom direkt vermarkten.
- Ab spätestens 2017 will die Bundesregierung die Höhe der finanziellen Förderung über Ausschreibungen ermitteln. Fünf Prozent der Ausschreibungsmenge werden für ausländische Anbieter geöffnet. Das Ausschreibungs-Verfahren macht die Förderung effizienter und trägt zur Technologieentwicklung bei.
- Künftig müssen auch Betriebe und Einrichtungen, die ihren eigenen Strom produzieren, EEG-Umlage bezahlen. Dadurch werden die finanziellen Lasten, die mit der Energiewende als Gemeinschaftsaufgabe einhergehen, gerechter verteilt – ohne umweltfreundliche oder effiziente Kraftwerke zu sehr zu belasten.
- Allerdings werden Kleinanlagen, Anlagen auf „Erneuerbare“-Basis oder mit Kraft-Wärme-Kopplung auch weiterhin von der EEG-Umlage befreit oder sie erhalten einen günstigeren Umlagesatz.
Mit dem neuen EEG ist die Belastung für die energieintensive Industrie in etwa gleich geblieben. Der Grund: Der Strompreis ist ein zentraler Wettbewerbsfaktor. Deutsche Anbieter zahlen im Vergleich zur internationalen Konkurrenz jetzt schon hohe Strompreise. Käme es hier zu einer weiteren Belastung, wären die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Arbeitsplätze in diesen Betrieben gefährdet.
Die „Besondere Ausgleichsregelung“ für die Industrie ist an die neuen europäischen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien angepasst. Die Bundesregierung hat die Leitlinien vorsorglich angewandt, um Rechtssicherheit für die Wirtschaft zu gewährleisten.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 ist am 1. August 2014 in Kraft getreten.