Gegen Billiglöhne im Gebäudereinigerhandwerk

Ausländische Firmen müssen die in Deutschland tätigen Arbeitskräfte nach den hiesigen arbeitsrechtlichen und tariflichen Bedingungen beschäftigen.

Bislang galt das Entsendegesetz nur in wenigen Branchen, etwa im Bausektor. Deshalb konnten Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger nach den Gesetzen des Herkunftslandes des Unternehmens engagiert werden. Unfairer Wettbewerb war die Folge, bestehende Arbeitsplätze in Gefahr.

Ab 1. Juli 2007 gilt für die Gebäudereinigerbranche eine Lohnuntergrenze im Westen von 7,87 Euro pro Stunde und im Osten von 6,36 Euro pro Stunde. 

Gleiches Recht für alle

Die Europäische Union (EU) verbietet die Diskriminierung ausländischer Firmen. Sie dürfen zur Einhaltung der Arbeitstarife gesetzlich nur gezwungen werden, wenn auch alle deutschen Unternehmen daran gebunden sind.

Voraussetzung für die Ausweitung des Entsendegesetzes auf eine Branche ist deshalb die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge. Bei den Gebäudereinigern gilt bereits ein bundesweiter Lohntarifvertrag mit einheitlichen Strukturen.

Diese Branche ist - genau wie das Baugewerbe - lohnkostenintensiv. Sie steht damit unter besonderem Wettbewerbsdruck durch Anbieter aus Ländern mit deutlich niedrigerem Lohnniveau.

Das bereits 1996 verabschiedete Entsendegesetz beugt einer Diskriminierung in beide Richtungen vor: Für die nach Deutschland entsandten Arbeiskräfte und für die inländischen Beschäftigten gelten die selben Arbeitsbedingungen.

Damit wird eine Benachteiligung der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vermieden. Zugleich stärkt das Gesetz die Marktchancen kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland. 

Selbstständige nicht betroffen

Nicht vom Entsendegesetz betroffen sind Selbstständige. Wer seine Dienstleistung für wenig Geld anbieten möchte, kann dies tun. Die Regelung hat auch keine Auswirkungen auf die Lohnkosten der Reinigungskräfte in Privathaushalten, weil für diese der Tarifvertrag nicht gilt.

Ein rechtlicher Schutz vor existenzgefährdenden Niedriglöhnen könnte auch in anderen Branchen sinnvoll sein. Dazu müssten sich die jeweiligen Branchen jedoch zunächst auf einheitliche Tarife einigen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsenden

Das Gesetz verpflichtet ausländische Unternehmerinnen und Unternehmer, die Arbeitskräfte nach Deutschland entsenden, hier geltende Arbeitsbedingungen einzuhalten. Arbeitsschutzvorschriften müssen eingehalten werden: Das betrifft zum Beispiel die Arbeit mit Chemikalien oder das Arbeitszeitgesetz.

Besonders wichtig ist jedoch, dass die ausländischen Chefs verpflichtet werden können, ihren entsandten Beschäftigten den deutschen tariflichen Mindestlohn zu zahlen. Voraussetzung ist, dass es einen solchen tariflichen Mindestlohn gibt und auch alle deutschen Arbeitgeber verpflichtet sind, diesen Mindestlohn zu zahlen.

Die Zollverwaltung ist mit der Kontrolle des Gesetzes beauftragt.