Mehr Gestaltungsfreiheit für Familien

Elterngeld Plus Mehr Gestaltungsfreiheit für Familien

Mütter und Väter sollen das Elterngeld künftig passgenauer in Anspruch nehmen können. Der Bundesrat hat die Neuregelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit verabschiedet. Damit wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter gestärkt.

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Junge Familie beim Frühstück

Die bisherige Regelung der Partnermonate bleibt erhalten.

Foto: photothek.net/Grabowsky

Für Elternteile, die in Teilzeit arbeiten möchten während sie Elterngeld beziehen, ergibt sich eine entscheidende Verbesserung: Wer durch ein eigenes Teilzeiteinkommen seinen monatlichen Elterngeldanspruch reduziert, kann diesen Betrag zum Ausgleich für doppelt so viele Monate beziehen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten und gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015.

Elterngeldbezug wird verlängert

Bisher kann ein Elternteil höchstens 12 Monate Elterngeld bekommen. Nicht berücksichtigt wird, ob der Elterngeldanspruch durch eigenes Erwerbseinkommen gekürzt ist.

Mit der Neuregelung des Elterngeld Plus können aus 12 Monaten nun 24 Monate werden: Wenn beide Eltern Teilzeit arbeiten, verbrauchen sie damit nur einen Elterngeldmonat anstatt bisher zwei Monate.

Unterstützung für Paare und Alleinerziehende

Die bisherige Regelung der Partnermonate bleibt erhalten: Eltern haben gemeinsam Anspruch auf zwei zusätzliche Monate, wenn nicht nur ein Elternteil sein Erwerbseinkommen nach der Geburt reduziert.

Einen besonderen Bonus erhalten künftig Eltern, die gleichzeitig ihre Arbeitszeit reduzieren, um mehr Zeit für die Familie zu haben: Arbeiten beide Elternteile für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 25 und 30 Stunden, erhält jeder für vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus. 

"Wir wollen jungen Eltern den Rücken stärken, die gemeinsam für ihr Kind da sein und ihre berufliche Entwicklung dennoch nicht aufgeben wollen", erklärte Bundesfamilienministerin Schwesig in der abschließen Bundestagsdebatte. Dies sei gut für die Familien, aber auch gut für die Wirtschaft.   

Für alleinerziehende Elternteile ist gewährleistet, dass sie die Erweiterung der Elterngeldregelungen in gleichem Maße nutzen können wie Paare.

Flexiblere Elternzeit - mehr Zeit für Kinder

Der Bundesregierung ist es wichtig, dass Familien genügend Freiraum haben, um füreinander zu sorgen. Deshalb soll der Anspruch auf Elternzeit stärker auf die konkreten Bedürfnisse von Eltern und Kindern zugeschnitten sein.

Die Möglichkeit, Elternzeit auf einen Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag eines Kindes zu übertragen, wird von bisher 12 auf bis zu 24 Monate ausgeweitet. Für Eltern wird es damit leichter, sich beispielsweise zur Einschulung mehr Zeit für ihr Kind zu nehmen.

Klarstellung bei Zwillingen oder Mehrlingen

Für Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen wird klargestellt, dass pro Geburt nur ein Anspruch auf Elterngeld besteht. Da diese Eltern nach der Geburt natürlich einen deutlich höheren Aufwand haben, erhalten sie für jedes Mehrlingsgeschwisterkind einen Zuschlag von 300 Euro.

Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt. Es fängt den Einkommenswegfall auf, der für Eltern durch die Geburt eines Kindes entsteht. Das Elterngeld erleichtert es Vätern und Müttern, ihre berufliche Arbeit zu unterbrechen oder einzuschränken, um nach der Geburt ihres Kindes mehr Zeit für die Betreuung zu haben.
Seit Einführung des Elterngeldes machen verstärkt auch Väter hiervon Gebrauch. Lag die Väterbeteiligung im Jahr 2008 noch bei 21 Prozent, so waren es 2013 bereits fast 30 Prozent.