Kaufprämie für Elektroautos erhöht

E-Mobilität Kaufprämie für Elektroautos erhöht

Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Bis Ende 2025 können Interessierte eine Kaufprämie erhalten, den "Umweltbonus". Eine zusätzliche Innovationsprämie verdoppelt den staatlichen Anteil. Auch das Bezahlen an Ladesäulen wird künftig einfacher und nutzerfreundlicher sein. Für reine E-Autos sollen deutlich mehr Schnellladestationen geschaffen werden.

3 Min. Lesedauer

Elektroautos an Strom-Zapfsäulen

Elektroautos: Bund und Industrie fördern den Kauf mit einer Prämie

Foto: Bundesregierung/Tybussek

Wer beabsichtigt, auf Elektromobilität umzusteigen, kann sich – zusätzlich zum Umweltbonus – über einen höheren staatlichen Zuschuss beim Kauf eines Elektrofahrzeugs freuen. Die sogenannte Innovationsprämie  gilt seit dem 8. Juli 2020 und wird verlängert bis Ende 2022. Die hierfür notwendige Änderung der Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge ist innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Die Innovationsprämie geht auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 zurück und steht im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Kommission.

Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 9.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 6.750 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 7.500 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 5.625 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Zum Vergleich: Vorher waren es 4.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb und 3.000 Euro für Plug-in-Hybride).

Von der Innovationsprämie können – auch rückwirkend – folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren:

  • Neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen werden, sowie
  • junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgte.

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ihren Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite des BAFA  stellen.

Zusätzliche Anreize

Um E-Mobilität zusätzlich zu fördern, ist das Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber steuerfrei. Obwohl dabei sonst anfallende Stromkosten eingespart werden, wird das Aufladen ausnahmsweise nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa beim Dienstwagen oder bei Essensgutscheinen.

Darüber hinaus ist derjenige, der sich ein Elektroauto neu zulegt, ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Parallel zur Verlängerung des Umweltbonus wird der Einbau eines akustischen Warnsignals speziell für geräuscharme Elektrofahrzeuge eingeführt. Hierfür beträgt die Förderhöhe pauschal 100 Euro.

Mehr Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Mit dem Marktanreizprogramm für die E-Mobilität wurde Mitte 2016 auch die Förderung des Aufbaus einer adäquaten Ladeinfrastruktur beschlossen. Dabei geht es um öffentlich zugängliche Ladestationen mit jeweils ein, zwei oder mehrere Ladesäulen und daran zumeist zwei Ladepunkten.

Schon mittelfristig soll es ein flächendeckendes Netz von Schnell- und Normalladestationen geben. Dafür stellt die Bundesregierung 300 Millionen Euro in den Aufbau von über 30.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten bereit. Rund 12.000 Ladepunkte sind bereits in Betrieb.

Einheitliches Bezahlsystem

Eine Novellierung der Ladesäulenverordnung soll künftig das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfacher machen. Ladesäulenbetreiber müssen dafür beim Ad-hoc-Laden künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten.

Die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden. Der Bundesrat muss noch zustimmen, sobald das Notifizierungsverfahren durch die Europäische Kommission abgeschlossen ist.

1.000 Schnellladestandorte für den Mittel- und Langstreckenverkehr

Die Bundesregierung möchte die Verbreitung reiner Elektroautos vorantreiben. Dazu werden zunächst 1.000 Schnellladestandorte ausgeschrieben werden. Dafür sieht das Bundesverkehrsministerium bis zu 2 Milliarden Euro vor.

Im Mittelpunkt der am 1. Oktober 2021 gestarteten ersten Ausschreibung stehen 900 Suchräume für Schnelladestandorte in 23 Regionallosen, die ganz Deutschland abdecken. In einer zweiten Ausschreibung werden Aufbau und Betrieb von etwa 200 Schnellladestandorten an unbewirtschafteten Rastplätzen an den Bundesautobahnen ausgeschrieben.

An diesen Schnelladepunkten kann die Batterie eines Elektrofahrzeugs in rund 20 Minuten zu 80 Prozent geladen werden.

Für die – europaweite – Ausschreibung bedarf es jedoch einer Rechtsgrundlage. Diese ist mit dem Schnellladegesetz abgedeckt, das am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist.