Förderung steuern, Kosten senken

Novelle des EEG-Gesetzes Förderung steuern, Kosten senken

Fördergelder für erneuerbare Energien werden künftig per Ausschreibung vergeben. Die effizientesten und kostengünstigsten Anbieter erhalten den Zuschlag. Kleine Solaranlagen bis 750 Kilowatt sind davon ausgenommen. Das regelt die Novelle des EEG-Gesetzes 2017.

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Solar- und Windkraftanlagen an der deutschen Nordseeküste, Schleswig Holstein

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist eine tragende Säule der Energiewende.

Foto: Burkhard Peter

Die Anzahl von Windrädern, Photovoltaik- und Biomasse-Anlagen wächst ständig. Längst hat die Branche ihre Nische verlassen und ist im Markt angekommen.

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes trägt dieser Entwicklung Rechnung. Die Vergütung für erneuerbaren Strom wird nicht mehr wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt werden. Das heißt: Die neuen PV-Anlagen, Windräder oder Biogas-Anlagen, die mit der wenigsten Förderung auskommen, erhalten den Zuschlag. Das senkt die Kosten für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien.

Anteil des Ökostrom am Stromverbrauch:
2010 bestand der Stromverbrauch zu 17 Prozent aus erneuerbaren Energien. Heute liegt der Anteil bei über 40 Prozent und soll bis zum Jahr 2030 auf 65 Prozent steigen.

Neues Verfahren senkt Kosten

Der Abschied vom staatlich festgelegten Garantiepreis, den die Anlagenbetreiber bisher erhielten, hat einen guten Grund: Das Ausschreibungsverfahren ist erfolgreich erprobt worden. Dabei zeigte sich, dass es zu sinkenden Förderkosten und mehr Wettbewerb führt.

Mit der Umlage beteiligen sich alle Verbraucher an den Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Erneuerbare den Netzen anpassen

Strom aus Anlagen für erneuerbare Energien entsteht nicht immer dort, wo Stromnetze sind, die ihn transportieren können. Das EEG reagiert darauf: Zwar herrschen in Norddeutschland für Windenergie die besten Bedingungen, andererseits fehlen dort besonders viele Stromnetze. Deshalb wird in den Regionen, in denen es Netzengpässe gibt, der Zubau von Windrädern begrenzt auf 58 Prozent des Durchschnitts der letzten drei Jahre.

So soll der weitere Ausbau der Windenergie in Norddeutschland und Hessen gesichert und die Stromnetze vor Überforderung geschützt werden. Diese Regelung wird alle zwei Jahre überprüft. Diese bessere Verzahnung verhindert höhere Kosten für das Netzengpassmanagement und damit eine Steigerung der Netzentgelte. Dies kommt am Ende den Verbrauchern zu Gute: Sie zahlen die Netzentgelte als weitere Umlage und finanzieren so die Maßnahmen der Netzbetreiber für einen sicheren Betrieb der Stromnetze.

Geschwindigkeit beim Ausbau steuern

Das neue EEG will die Geschwindigkeit des Ausbaus der Erneuerbaren noch besser mit dem Ausbau der Stromnetze besser verzahnen. Das heißt im Einzelnen:

Windenergie: 2.800 Megawatt pro Jahr wurden für Windenergie an Land in den Jahren 2017 bis 2019 ausgeschrieben, ab 2020 dann 2.900 Megawatt pro Jahr. Die Windenergie auf See wird das Ausbauziel für 2020 übertreffen. Daher wird ihr Zubau ab dem Jahr 2021 jährlich 750 Megawatt betragen, für eine gleichmäßige Entwicklung bis zum Ziel von 15 Gigawatt im Jahr 2030.

Sonnenenergie: Künftig sollen jährlich Solaranlagen mit einer Leistung von 600 Megawatt ausgeschrieben werden. Kleine Anlagen auf Dächern bis zu einer Leistung von 750 Kilowatt sind davon ausgenommen und werden wie bisher gefördert. Insgesamt soll es weiterhin einen Zuwachs von 2.500 Megawatt Zuwachs pro Jahr geben. Einen Beschränkung des Gesamtzuwachses gibt es dagegen nicht mehr: Auch wenn über der bisherigen Grenze von 52 000 Megawatt Photovoltaik installiert sind, geht die Förderung weiter.

Biomasse: Für die Biomasse sieht das Gesetz vor, 150 Megawatt pro Jahr auszuschreiben. In den Jahren 2020 bis 2022 steigt die Ausschreibungsmenge auf 200 Megawatt pro Jahr. Teilnehmen können an den Ausschreibungen neben Neuanlagen auch Bestandsanlagen.