Fördermaßnahmen für Kommunen

Öffentliche Gebäude Fördermaßnahmen für Kommunen

Die Bundesregierung hat mit ihrem Energiekonzept ehrgeizige Ziele zum Umbau der Energieversorgung und zum Klimaschutz beschlossen. Dies betrifft nicht nur Einfamilienhäuser und Mietwohnungen. Auch ein Großteil der öffentlichen Gebäude, wie Rathäuser, Schulen, Kitas oder Mehrzweckhallen ist energetisch sanierungsbedürftig.

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Saniertes Schulzentrum in Lübtheen mit einer bunten Fassade und spezieller Wärmedämmung.

Saniertes Schulzentrum beheizt durch Erd- und Körperwärme.

Foto: picture alliance / ZB

Unsanierte Gebäude verbrauchen bei ihrer Bewirtschaftung bis zu fünfmal mehr Energie als ein nach modernen Standards gebautes Haus. Dadurch wird wertvolle Energie verschwendet. Das belastet nicht nur das Klima, sondern auch die öffentlichen Haushalte.

Für Kommunen bedeutet das: Eine energetische Sanierung reduziert Energieverbrauch, entlastet die öffentlichen Haushalte und schützt das Klima. Attraktive staatliche Fördermittel helfen bei der Umsetzung. Darüber hinaus werden die Kommunen ihrer Verantwortung und ihrer Vorbildfunktion gegenüber den Bürgerinnen und Bürger in der eigenen Stadt gerecht.

Förderprogramme im Überblick

Die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Kommunen wird finanziell belohnt. Denn: je energieeffizienter ein Gebäude wird, desto mehr Fördergeld gibt es vom Staat dazu.

Die Bundesregierung fördert deshalb über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die energetische Sanierung aller Gebäude, die kommunalen und sozialen Zwecken dienen. Kommunen – dazu zählen kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände – profitieren dabei von günstigen Krediten und einer tilgungsfreien Anlaufphase.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat die KfW-Förderbank dazu spezielle Programme aufgelegt.

Aktueller Stand der Sanierungsförderung

Nach einem vorübergehenden Stopp am 24. Januar 2022, können seit 22. Februar 2022 wieder neue Anträge bei der KfW für energetische Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags stellt für den Neustart der Sanierungsförderung im Rahmen der BEG gut 9,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.

In einem ersten Schritt wurden zunächst alle förderfähigen Altanträge berücksichtigt, die bis 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Dies gilt für die Neubauförderung gemäß der Effizienzhausstufe „EH55“. Diese Anträge werden von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. „EH55“-Anträge ab 24. Januar 2022 können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Förderung für diesen Baustandard, der sich längst am Markt durchgesetzt hat, wurde eingestellt. Sie wäre ohnehin Ende Januar 2022 ausgelaufen.

Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit noch Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.

Sanierungs-Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufen unverändert weiter. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage oder der gesamte Heizungsaustausch.

Energetische Sanierung von Stadtquartieren

Ganze Stadtviertel im Blick hat das KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung - Zuschuss" . Damit sollen mehr Einsatzmöglichkeiten für erneuerbare Energien in innerstädtischen Altbauquartieren geschaffen und neue Investorengruppen in den Sanierungsprozess einbezogen werden.

In einer ersten Phase geht es darum, integrierte Quartierskonzepte zu erstellen und einen Sanierungsmanager zu finanzieren. Dieser erstellt zusammen mit den Eigentümern ein Konzept für die Sanierung und begleitet dessen Umsetzung zwei Jahre lang. Integriert bedeutet, dass Möglichkeiten zur Energieeinsparung auch soziale Gesichtspunkte berücksichtigen sowie Aspekte des Städtebaus, der Denkmalpflege und Baukultur. Ideen dafür sind beispielsweise wärmedämmende Maßnahmen oder eine gemeinsame Wärmeversorgung mehrerer Gebäude, eine Variante, die erneuerbare Energien häufig passgenauer einsetzt.

In einem zweiten Schritt können dann zinsgünstige Darlehen beantragt werden, um in kommunale Versorgungssysteme zu investieren. So könen beispielsweise die gemeinsame Wärmeversorgung oder energiesparende Wasser- und Abwasserversorgung finanziert werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima bündelt mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

- Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus (BEG WG)

- Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum  Effizienzgebäude (BEG NWG) und

- Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM, jeweils in einer Zuschuss- und einer Kreditvariante).

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen. Zuständig für die Durchführung der BEG sind die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).