Meldepflicht bei Corona-Infektionen von Haustieren

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Bei klinischen Symptomen Meldepflicht bei Corona-Infektionen von Haustieren

Positive Corona-Tests bei Haustieren sind ab sofort bei den Behörden meldepflichtig. Damit soll die Forschung Erkenntnisse über Vorkommen, Übertragung und Ausbreitung des Virus erlangen. Eine Pflicht, das Tier testen zu lassen, besteht allerdings nicht.

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Haustiere, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, müssen den Behörden gemeldet werden. Untersuchungen zeigen, dass Tiere sehr unterschiedlich auf das Virus reagieren. So seien bestimmte Arten von Tieren empfänglich: Dazu zählen zum Beispiel Katzen und Frettchen. Weniger empfänglich seien Hunde. Das ergaben Untersuchungen des Friedrich-Loeffler-Insituts, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit des Bundeslandwirtschaftsministeriums, das sich mit der Wirkung von Covid-19 auf Nutz- und Haustiere befasst.

Bisher seien nur wenige Tiere in verschiedenen Ländern getestet worden - insgesamt sind 15 Fälle bekannt. Unter den positiven Test waren neben Hauskatzen auch Tiger und Löwen in den USA. Die bisherigen Erfahrungen, auch aus Deutschland, liefern aber keine Hinweise darauf, dass Haustiere, einschließlich Katzen und Frettchen, das Corona-Virus auf Menschen übertragen. Um eine umfassende Übersicht über das Vorkommen und die Ausbreitung des Virus durch Tiere zu erhalten, sollen künftig alle Fälle gemeldet werden. Ziel sei, die Forschung zu unterstützen und dazu beizutragen, zukünftig Risiken in Bezug auf die Gesundheit von Tier und Mensch frühzeitig zu erkennen sowie geeignete Bekämpfungsmaßnahmen anzuwenden.

Keine Pflicht zu Corona-Tests

"Klar betonen möchte ich aber: Es besteht für Haustierhalter keine Pflicht, ihre Tiere testen zu lassen! Das ist nur sinnvoll, wenn das Tier klinische Symptome zeigt", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner. Die Meldung kann bei Veterinärbehörden, Gesundheitsämtern oder Tierärzten erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie hier .