Rede des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière,

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Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute beraten und verabschieden, ist ein sehr wichtiger Schritt zur Steuerung und Ordnung des Asylverfahrens gelungen. Mit diesem Gesetz wird es gelingen, Asyl- und Schutzsuchende deutlich früher als bisher, einmalig und zentral für alle und biometrisch zweifelsfrei zu erfassen und zu identifizieren.

Das ist nötig. Denn wir müssen wissen, wer als Flüchtling in unser Land kommt. Wir wollen entscheiden, wo er untergebracht wird. Wir wollen schnelle Verfahren ohne Doppelarbeit, um schnell entscheiden zu können: Wer darf bleiben und muss integriert werden, und wer darf nicht bleiben? Wir wollen wissen, ob von einem Flüchtling eine Gefahr ausgeht. Das Gesetz hilft bei all diesen Themen.

Es ist aus drei Gründen wichtig:

Erstens: aus Gründen der Ordnung und Steuerung. Wir wollen Selbstzuweisungen von Asylsuchenden unterbinden und selbst nach sachlichen Kriterien entscheiden, wo ihr Verfahren durchgeführt wird. Es darf nicht sein, dass sich einzelne Asylsuchende nicht an die Zuteilung zu einer Aufnahmeeinrichtung halten oder sich immer wieder zur Erstverteilung anstellen, um das Verfahren an dem von ihnen gewünschten Ort durchzuführen. Die Steuerungshoheit obliegt dem Staat und muss auch dort verbleiben.

Das ist nicht nur Bedingung für eine gerechte Verteilung auf die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel, sondern auch für die Weiterverteilung auf die Kommunen. Auch für die Feststellung des zusätzlichen Bedarfs an Unterkünften, an Schulen, an Integrationskursen und für die Hinführung zu Berufen ist eine frühzeitige Kenntnis planungssicherer Zahlen wichtig.

Zweitens. Das Gesetz ist wichtig, um Schutzsuchende bei jedem weiteren Behördenkontakt wiederzuerkennen und Missbräuche zu unterbinden. Künftig wird nur derjenige ein Asylverfahren und entsprechende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, der ordnungsgemäß registriert ist und einen gültigen Ankunftsnachweis vorweisen kann. Zu uns kommende Menschen werden dafür möglichst bereits beim ersten Behördenkontakt erkennungsdienstlich behandelt und registriert, und zwar im Wege des Prinzips „Einer für alle“. Einer registriert für alle; standardisiert und zentralisiert kommen dann alle Daten auf eine Kerndatenbank. Alle zuständigen Behörden von Bund und Ländern, die Landespolizeien, die Bundespolizei, das BAMF, die Ausländerbehörden, auf Wunsch des Bundesrates auch die Jugendämter, haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit Zugriff auf die Datei. Die Zeiten von Doppel- oder gar Mehrfacherfassungen sind damit vorbei. Unsere Behörden können dann schnell und zweifelsfrei überprüfen, ob jemand bereits als Flüchtling erfasst ist, wo und seit wann. Das Auftreten mit verschiedenen Identitäten und Mehrfachregistrierungen, um sich wiederholt Leistungszuwendungen zu erschleichen oder um sich an einem Ort seiner Wahl niederzulassen, all das wird es nicht mehr geben.

Drittens. Das Gesetz ist auch wichtig aus Gründen der inneren Sicherheit. Viele Menschen in unserem Land fragen sich: Sind wir davor geschützt, dass sich unter dem Deckmantel des Asyls auch Kriminelle oder gar Terroristen in unser Land begeben? Das neue Gesetz wird auch hier für mehr Sicherheit sorgen. Unmittelbar nach der Speicherung der Daten einer Person im Kerndatensystem sollen die Sicherheitsbehörden einen Abgleich vornehmen und prüfen, ob zu einer Person terrorismusrelevante Erkenntnisse oder sonstige schwerwiegende Sicherheitsbedenken bestehen. So werden die Behörden frühzeitig solche Personen erkennen können, zu denen sicherheitsrelevante Erkenntnisse bereits vorliegen, oder sie können später entsprechend nachfragen. Auch wenn die Flüchtlinge erst in Deutschland kriminell werden, wie etwa in Köln, werden wir sie künftig schneller identifizieren können, und zwar dank eines bundeseinheitlichen Ankunftsnachweises mit Lichtbild und der im System hinterlegten Da-ten.

Die Zeiten, in denen Menschen bis zur förmlichen Antragstellung nur über die sogenannte BüMA identifizierbar waren – gemeint ist die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender, die bisher weder bundeseinheitlich ausgestaltet war noch ein Lichtbild hatte –, sind vorbei. Mit dem neuen Gesetz ist eine schnelle Identifizierung möglich. Damit kann man Integrationskurse steuern. Damit fallen Doppelerfassungen und -beratungen weg und vieles andere mehr.

Die Verabschiedung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes ist wichtiger denn je. Die Datenschutzbeauftragte hat übrigens im Wesentlichen keine Bedenken gegen dieses Gesetz erhoben. Das ist gut. Ich bedanke mich sehr herzlich für die zügige Beratung. Wir wollen das Gesetz schnell in Kraft setzen. Allerdings verbirgt sich hinter diesem Gesetz ein sehr kompliziertes IT-Projekt. Hier werden Schnittstellen gebraucht zwischen Polizeidateien, Dateien der Bundesagentur für Arbeit, Dateien des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und verschiedensten Dateien der Länder, die wiederum oft nicht landeseinheitlich sind, sondern je nach Kommune unterschiedlich. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Wir werden das Projekt schnellstmöglich umsetzen. Wir haben um schnelle Verabschiedung des Gesetzentwurfs gebeten, auch den Bundesrat, damit das Gesetz am 1. Februar in Kraft treten kann.

Wir wollen im Februar damit beginnen, das Verfahren aufzurollen, vermutlich erst für diejenigen, die neu kommen, und dann nach und nach durch das Migrieren der Daten derjenigen, die schon da sind. Wir hoffen, dass das bis zum Sommer gelingt. Das ist ein wirklich anspruchsvolles IT-Projekt. Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass wir den Zeitplan einhalten werden, aber wir arbeiten daran.

Vielleicht könnte das Projekt ein Vorbild für andere große IT-Projekte in unserem Land sein, indem wir Egoismen zwischen Ressorts, zwischen Bund und Ländern und zwischen Ländern und Kommunen zurückstellen. Wir werden so eine vernünftige Lösung für ein Projekt haben, das einer Aufgabenerfüllung dient. Wir sollten nicht zuerst darauf gucken: Passt das zu meinem bisherigen IT-Projekt, oder muss ich mich vielleicht ein bisschen umstellen? Ich hoffe, dass dieses aus der Not geborene Projekt Vorbildcharakter für die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen auch auf anderen Feldern haben kann.

Vielen Dank für die schnelle Beratung. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung.