Was tut die Bundesregierung für Pflegende und Pflegebedürftige?

Pflegepolitik Was tut die Bundesregierung für Pflegende und Pflegebedürftige?

In einer alternden Gesellschaft ist eine gute und verlässliche Pflege von zentraler Bedeutung. Mit den Pflegestärkungsgesetzen wurden bereits die Leistungen für Pflegebedürftige deutlich ausgeweitet. Der Bundesregierung ist es ein besonders wichtiges Anliegen, die Bedingungen auch für diejenigen zu verbessern, die pflegen. Ein Überblick.

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Eine Pflegekraft steht am Bett eines Pflegebedürftigen.

Großer Bedarf für eine wichtige Aufgabe: Die Bundesregierung möchte mehr junge Menschen für den Pflegeberuf gewinnen.

Foto: Getty Images

Die Ausgangslage – und die Ziele der Bundesregierung

Deutschland zählt zu den Ländern mit dem weltweit höchsten Durchschnittsalter. Mit steigender Lebenserwartung steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen - und damit der Bedarf an Pflegepersonal.

Gut ausgebildete und ordentlich bezahlte Pflegefachkräfte werden gebraucht – in der Altenpflege genauso wie in der Krankenpflege. Die Bundesregierung setzt sich weiter dafür ein, die Arbeitssituation und Bezahlung der Pflegekräfte zu verbessern. Mit der reformierten Ausbildung will sie den Beruf wieder attraktiver machen. Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung pflegende Angehörige.

Bereits in der der vergangenen Wahlperiode stand für die Bundesregierung das Ziel im Fokus, die Situation für Pflegebedürftige zu verbessern. So wurde 2017 beispielsweise ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Dadurch wurde sichergestellt, dass bei den Leistungen der Pflegeversicherung der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt steht. Durch die Reform hat die Zahl der Leistungsempfänger erheblich zugenommen.

Insgesamt wurden in der vergangenen Wahlperiode drei Pflegestärkungsgesetze beschlossen. Das Ergebnis: Mehr Leistungen für Pflegebedürftige , mehr Entlastung und Sicherheit für pflegende Angehörige und bessere Beratung zu Pflegeleistungen.

Das haben wir bisher erreicht

... für mehr Personal:

  • Ein Sofortprogramm hat dafür gesorgt, dass 13.000 neue Stellen in der Altenpflege unbürokratisch finanziert werden können. In den Krankenhäusern finanziert der Bund sogar jede neue Pflegestelle.
  • Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Altenpflegehilfskräfte geschaffen werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen, die Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert.
  • Die Konzertierte Aktion Pflege enthält konkrete Maßnahmen, um die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für Pflegekräfte spürbar zu verbessern. Ein erster Umsetzungsbericht zeigt bereits Erfolge. In der Konzertierten Aktion Pflege arbeitet die Bundesregierung mit allen Akteuren in der Pflege wie Ländern und Kommunen, Berufs- und Ausbildungsverbänden, Betroffenen und Arbeitgebern zusammen. Vereinbart wurden folgende Ziele und Maßnahmen:
    • die Steigerung der Ausbildungszahlen,  
    • höhere Löhne für beruflich Pflegende,
    • eine am Bedarf ausgerichtete Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern,
    • mehr qualifizierte Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland,
    • mehr Gesundheitsförderung, mehr Entlastung durch Digitalisierung und mehr Verantwortung für Pflegefachpersonen.  
  • Die neue generalistische Pflegeausbildung macht den Pflegeberuf moderner und attraktiver. Damit die Entscheidung für eine Pflegeausbildung leichter fällt, wurde das Schulgeld in der Altenpflege abgeschafft und eine Ausbildungsvergütung eingeführt. Die neue Ausbildung läuft seit 2020. Pünktlich vor Beginn der reformierten Ausbildung, hatte die Bundesregierung zudem eine bundesweite Ausbildungsoffensive gestartet.
  • Die Bundesregierung verbessert die Bezahlung von Pflegekräften: Mit dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass flächendeckend nach Tarif bezahlt werden kann – und die Höhe der Vergütung sich unterscheidet, je nachdem ob Hilfskräfte oder examinierte Pflegekräfte im Einsatz sind.
  • Das Pflegebudget ermöglicht es seit 2020, die Pflegepersonalkosten krankenhausindividuell zu vergüten. Damit wird dem Sparen zu Lasten der Pflege ein Ende gesetzt, die Personalausstattung mit Pflegefachkräften kann in den Krankenhäusern besser werden.
  • Der Abbau bürokratischer Hindernisse soll es leichter machen, ausländische Fachkräfte zu gewinnen. Für ausländische Bewerber wurden die Bedingungen für eine Ausbildung in Deutschland verbessert. Mit dem Kosovo wurde ein Abkommen zur Anwerbung von Fachkräften geschlossen. Auch mit Mexiko und den Philippinen wurde eine Zusammenarbeit vereinbart.
  • Die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) unterstützt Krankenhäuser und Pflegeheime bei den Antragsverfahren für ausländische Fachkräfte. Vor Ort sorgt die Agentur dafür, dass die Antragsunterlagen der angeworbenen Pflegefachkräfte vollständig und richtig sind. In Deutschland kümmert sie sich um Berufsanerkennung, Arbeitserlaubnis und Anträge für Visa. Das Verwaltungsverfahren beschleunigt sich damit erheblich. Pflegekräfte aus dem Ausland, zunächst von den Philippinen, sollen künftig binnen sechs Monaten in Deutschland arbeiten können.
  • Außerdem hat die Bundesregierung mit dem Krankenhauszukunftsgesetz ein Investitionsprogramm zur Digitalisierung und zur Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen aufgelegt.
  • Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege hat die Bundesregierung weitere Regelungen auf den Weg gebracht. Sie betreffen zum Beispiel das Personalbemessungsverfahren für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.

... für Pflegebedürftige und Angehörige:

  • Ständig auf Hilfe angewiesen sein, rund um die Uhr betreut werden – für Intensiv-Pflegebedürftige ist das Alltag. Ein neues Gesetz soll diesen Patientinnen und Patienten ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglichen . Auch der Zugang zu medizinischer Rehabilitation wird schneller und unkomplizierter.
  • Erwachsene Kinder werden erst zu Unterhaltszahlungen für ihre pflegebedürftigen Eltern herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt. Das gleiche gilt für Familien, die sich um ein volljähriges Kind mit Behinderung kümmern. Dafür hat die Bundesregierung mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gesorgt.
  • Wenn pflegende Angehörige eine stationäre medizinische Reha in Anspruch nehmen wollen, können sie parallel ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder in derselben Einrichtung betreuen lassen.
  • Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, hat sich in der Praxis bewährt . Das Verfahren soll daher ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.

So unterstützen wir in Zeiten von Corona

Pflegebedürftige und Pflegekräfte - egal ob Profis oder Angehörige - sind von der Corona-Pandemie besonders betroffen. Die Bundesregierung hat daher besondere Regelungen auch für sie getroffen.

  • Pflegekräfte in Altenheimen und Krankenhäusern, die besonders durch die Corona-Pandemie gefordert waren, haben eine Sonderzulage erhalten.
  • Mit einer Akuthilfe unterstützt die Bundesregierung pflegende Angehörige dabei, Beruf, Familie und Pflege besser unter einen Hut zu bekommen.
  • Der aufgrund der Pandemie von 10 auf 20 Arbeitstage erweiterte Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld wurde bis 31. März 2021 verlängert.

Das Bundesfamilienministerium informiert über weitere Hilfen für pflegende Angehörige und über Wege zur Pflege in Zeiten von Corona.

Die Umsetzung unserer Vorhaben behalten wir im Blick

Die Konzertierte Aktion Pflege hat in fünf Arbeitsgruppen eine große Zahl verbindlicher Ziele und konkreter Maßnahmen vereinbart. Beim Bundesgesundheitsministerium wurde eine Geschäftsstelle der Konzertierten Aktion Pflege eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es zu prüfen, ob die Vereinbarungen zum Personalmanagement, Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu innovativen Versorgungsansätzen und zur Digitalisierung umgesetzt werden. Ein erster Umsetzungsbericht wurde erstmals 2020 veröffentlicht.

Auch die Ergebnisse der Ausbildungsoffensive Pflege werden durch ein begleitendes Monitoring evaluiert und der Öffentlichkeit vorgestellt. Denn die Partner haben sich in der Konzertierten Aktion Pflege verpflichtet, die Zahl der Auszubildenden in der Pflege erhöhen: Bis 2023 soll die Zahl der Azubis um zehn Prozent steigen. Auch die Zahl der Ausbildungseinrichtungen soll steigen.

Die Grafik zeigt, welche Ziele die konzertierte Aktion Pflege beinhaltet: Mehr Personal, mehr Geld, mehr Ausbildung, mehr Verantwortung und mehr Digitales.

Mehr Ausbildung, mehr Personal, mehr Geld – das bringt die Konzertierte Aktion Pflege. 

Foto: Bundesregierung